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Die Südtiroler HochschülerInnenschaft (sh.asus) begrüßt die neuen Ausschreibungsbedingungen für Studienstipendien. Die Landesregierung macht damit einen Schritt in die richtige Richtung – jedoch sollte dies nicht immer nur strategisch vor den Wahlen geschehen.
Die Arbeitsgruppe „Recht auf Hochschulbildung“ hatte im vergangenen Winter eine Reihe von Verbesserungsmaßnahmen für die Studienstipendien ausgearbeitet und diese dem Landesrat Saurer vorgelegt. Ein Vergleich mit der Ausschreibung von 1990/91 hatte nämlich ergeben, dass viele relevante Beträge nicht an die Inflationsrate angepasst wurden.
So dürfen Studierende, die im Sommer oder neben dem Studium einer (legalen) Beschäftigung nachgehen jetzt einen Freibetrag von 5.000 Euro geltend machen. Dieser Betrag gilt für alle Einkommensarten, also auch für die immer stärker vertretenen atypischen Arbeitsverhältnisse (Stichwort: Scheinselbständigkeit). Diese Anhebung war ein zentraler Punkt der Forderungen der sh.asus, da die alte Regelung für viele Studierende Einbußen bei ihrem Stipendium verursachte.
Den MitarbeiterInnen der sh.asus fiel bei der Betreuung der Stipendienansuchen immer wieder auf, dass der komplizierte Modus beim Finanzvermögen für große Verwirrung unter den Studierenden sorgte. Die neue Regelung – ein Freibetrag von 31.500 Euro für das gesamte Finanzvermögen – stellt eine wesentliche Vereinfachung dar.
Schließlich ist es der regen Teilnahme von Studierenden an einer Blitzumfrage zu verdanken, dass Studierende „alter“ Diplom- und Lehramtstudien im Ausland ihren Studienerfolg weiterhin in Wochenstunden angeben können. Anhand der zahlreichen Stellungnahmen von Studierenden konnte LR Saurer überzeugt werden, dass diese Möglichkeit bis zum Auslaufen der alten Studienordnungen beibehalten werden soll. Die sh.asus bedankt sich auf diesem Wege bei allen TeilnehmerInnen der Umfrage.
Insgesamt kann heuer von einer spürbaren Verbesserung der Ausschreibungsbedingungen gesprochen werden. Die StudentenvertreterInnen bringen ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass der eingeschlagene Weg auch in den kommenden Nicht-Wahljahren beibehalten wird.
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