Der Beschluss der Landesregierung vom 30/3/2009 regelt die Aufnahme des Lehrpersonals der Schulen und sieht, gemäß LG 14/03/08, die Erstellung der Landesranglisten vor, die nun in jeder Hinsicht die Ranglisten mit Auslaufcharakter ersetzen.
Die Gesuche für die
1. NEUEINTRAGUNG
2. NEUEINTRAGUNG MIT ÄNDERUNG DES ZULASSUNGSTITELS
3. EINTRAGUNG MIT VORBEHALT
4. ÜBERSTELLUNG IN DIE LANDESRANGLISTEN DES DT. SCHULAMTES
sind bis 30. APRIL 2009 einzureichen!
Der vollständige Beschluss der LR und die Gesuche können heruntergeladen werden unter: http://www.provinz.bz.it/schulamt/service/rundschreiben.asp?redas=yes&369_year=2009
Wichtige Hinweise:
zu 1. Neueintragung:
Lehrpersonen, welche bereits in den Ranglisten mit Auslaufcharakter der Prov. Bozen für den Zweijahreszeitraum 2007/2008 und 2008/2009 eingetragen sind, müssen um Neueintragung in die Landesranglisten ansuchen.
Außerdem werden auf Antrag all jene Lehrpersonen in die 3. Gruppe der Landesranglisten eingetragen, die in keiner anderen Rangliste mit Auslaufcharakter in einer anderen Provinz eingetragen sind und einen Zulassungstitel laut Art.3, 30/3/2009 besitzen.
zu 2. Neueintragung mit Änderung des Zulassungstitels:
Lehrpersonen können bei der Eintragung in die Landesranglisten um eine Neubewerbung des Zulassungstitels ansuchen, falls sie nun einen günstigeren Zulassungstitel besitzen.
zu 3. Eintragung mit Vorbehalt:
Die Eintragung mit Vorbehalt ist für Personen vorgesehen, welche den Zulassungtítel bis Ende Juli 2009 erwerben bzw. die Anerkennung des Studientitels für Italien erhalten und somit den Vorbehalt noch für das Schuljahr 2009/2010 auflösen können.
Weiters ist die Eintragung mit Vorbehalt für jene Personen vorgesehen, welche in Ausbildung zur Lehrperson stehen und die Voraussetzungen laut Beschluss vom 30/3/2009 erfüllen.
zu 4. Überstellung in die Landesranglisten des Deutschen Schulamtes:
Bei Wechsel in eine andere Rangliste oder in anderen Provinzen muss beim entsprechenden Schulamt die Streichung aus den dortigen Ranglisten beantragt werden.
Ab dem Sommersemester 2009 gelten in Österreich für die Studienbeiträge neue Regeln. Insbesondere Studierende, die die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als zwei Semester überschreiten, müssen keinen Studienbeitrag entrichten. Außerdem wurden die Gründe für eine Erlassung des Studienbeitrages ausgeweitet. Diese gesetzliche Neuregelung basiert auf einem Übereinkommen, das im letzten Jahr zwischen der SPÖ, den Grünen und der FPÖ noch vor der Nationalratswahl erzielt wurde.
Die neuen Regelungen im Einzelnen:
Keinen Studienbeitrag entrichten müssen ab dem Sommersemester 2009
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Studierende, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
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Studierende, die EU-Bürger/-innen sind,
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Studierende, denen Österreich auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländer/-innen,
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Studierende, die Flüchtlinge gemäß der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sind,
unter der Voraussetzung, dass sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als zwei Semester überschreiten.
Ein Erlass des Studienbeitrages ist möglich bei
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Absolvierung des Präsenz- oder Zivildienstes, wenn dafür mehr als zwei Monate pro Semester verwendet werden. Eine Berücksichtigung ist nur dann möglich, wenn der Präsenz- oder Zivildienst in dem betreffenden Studienabschnitt des Diplomstudiums oder des Bachelor-, Master- oder des Doktoratsstudiums absolviert wurde. Wurde der Präsenz- oder Zivildienst in einem bereits abgeschlossenen Studienabschnitt oder Bachelor- bzw. Master-Studium absolviert, so bleibt er unberücksichtigt.
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Hinderung am Studium von mehr als zwei Monaten durch Krankheit oder Schwangerschaft;
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überwiegender Betreuung von Kindern bis deren 7. Geburtstag oder einem allfälligen späteren Schuleintritt;
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Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze;
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Behinderung nach bundesgesetzlichen Vorschriften mit mindestens 50 %.
Die Bestimmungen werden mit Beginn des Sommersemesters 2009 wirksam, somit für alle Studierenden, die ab dem Sommersemester 2009 zum Studium zugelassen werden oder das Studium fortsetzen. Außerordentliche Studierende sind von der Neuregelung nicht betroffen.
Die neue Regelung wird folgendermaßen umgesetzt:
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Die Universitäten müssen bei ihren Studierenden prüfen, ob die zulässige Studienzeit (vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt zuzüglich zwei Semester als beitragsfreie Zeit) überschritten wurde. Bereits vor dem Sommersemester absolvierte Zeiten sind einzurechnen.
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Studierenden, die die beitragsfreie Zeit nicht überschritten haben, ist von der Universität kein Studienbeitrag vorzuschreiben. Diese Studierenden haben nur den so genannten Studierendenbeitrag (»ÖH-Beitrag«) zu entrichten.
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Neu zugelassene Studierende haben im Sommersemester 2009 keinen Studienbeitrag zu entrichten, da sie die vorgesehene Studienzeit noch nicht überschritten haben können.
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All jenen Studierenden, die die beitragsfreie Zeit überschritten haben, ist im Rahmen der Meldung der Fortsetzung des Studiums von der Universität (neben dem »ÖH-Beitrag«) der Studienbeitrag in der Höhe von € 363,36 vorzuschreiben. Der Studienbeitrag erhöht sich, wie bisher, bei Entrichtung innerhalb der Nachfrist um 10%.
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Die »vorgesehene Studienzeit« ist jene, die im Curriculum für das jeweilige Studium vorgesehen ist. Die Festlegung jener Studienzeit, in der keine Studienbeiträge zu entrichten sind, orientiert sich an den Studienabschnitten. In Studienabschnitte gegliedert sind nur Diplomstudien. Bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien bezieht sich die »vorgesehene Studiendauer« auf die gesamte Studiendauer des betreffenden Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudiums. Eine allfällige Gliederung von Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien in Studienabschnitte ist gesetzlich nicht vorgesehen und bleibt daher unerheblich.
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Studierende, die zu mehreren Studien – entweder an derselben oder an einer anderen Universität – zugelassen sind, müssen den Studienbeitrag entrichten, sobald in einem der Studien eine Beitragspflicht entsteht.
Für den Erlass des Studienbeitrages gilt folgendes:
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Wurde der/die Studierende im Rahmen der Fortsetzung des Studiums von der Universität aufgefordert, den Studierendenbeitrag zu entrichten, kann der/die Studierende den Erlass des Studienbeitrages bei der Universität beantragen.
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Für den Nachweis eines Erlassgrundes sind folgende Dokumente vorzulegen:
1. Präsenz- und Zivildienst: Bestätigung des Militärkommandos bzw. der Zivildienstserviceagentur
2. Hinderung am Studium mehr als zwei Monaten durch Krankheit oder Schwangerschaft: Bestätigung durch einen Facharzt
3. Überwiegende Betreuung von Kindern: Geburtsurkunde des Kindes, Meldezettel des Kindes und des/der betreuenden Studierenden sowie eidesstattliche Erklärung des/der betreuenden Studierenden
4. Erwerbstätigkeit: Einkommensteuerbescheid des zuständigen Finanzamtes
5. Behinderung: Behindertenpass des Bundessozialamtes
In Zweifelsfällen sollte der Studienbeitrag entrichtet werden, da sonst die Zulassung zum Studium erlöschen könnte.
Die Rückerstattung eines bereits entrichteten Studienbeitrages, der gemäß den erwähnten Regeln eigentlich nicht hätte entrichtet werden müssen, kann bei der jeweiligen Universität beantragt werden.
Wie bereits im Landesgesetz für das „Recht auf Hochschulbildung“ vorgesehen, will das Land nun prüfen, ob sogenannte Studentendarlehen eingeführt werden können.
Die Südtiroler HochschülerInnenschaft hat sich bereits 2004 mit einer Umfrage unter den Studierenden und JungakademikerInnen mit dem Thema auseinandergesetzt und trifft sich nächste Woche mit dem Vorsitzenden der vom Land eingerichteten Kommission, Gottfried Tappeiner, um sich mit dem Thema näher auseinander zusetzten und ihre Anliegen zu platzieren.
Wichtig für die sh.asus ist, dass die Einführung der Studiendarlehen nicht auf Kosten der ordentlichen Studienbeihilfen geht. Studiendarlehen können nur als komplementäre Maßnahme zu den ordentlichen Studienbeihilfen eingeführt werden. Auch muss dafür vom Land eine zusätzliche Finanzierung zugesichert werden, um eine Reduzierung des klassischen Stipendiums zu verhindern.
Das Risiko für die Studierenden besteht vor allem darin, dass Studierende nach Abschluss ihres Studiums sich bereits in der Schuldenfalle befinden. JungakademikerInnen sind nach Abschluss ihres Studiums oft dazu angehalten Praktikas oder weitere Ausbildungs- und Spezialisierungswege einzuschlagen, was es unmöglich für sie macht die angehäuften Schulden zu begleichen.
Die sh.asus wünscht sich eine starke Einbindung der Betroffenen in der Ausarbeitung der Wettbewerbskriterien, damit diese realitätsnah und im Sinne der Studierenden definiert werden.
Vor genau 100 Jahren, am 20. April 1909 wurde Hans Egarter in Olang geboren. Aus kleinen Anfängen arbeitete er sich zum Journalisten der „Dolomiten“ empor und setzte sich 1939 maßgeblich gegen die Option und das Verlassen der Heimat ein. Zu diesem Zweck gründete er den „Andreas-Hofer-Bund“, der die heimattreuen Tiroler gegen Option und Nationalsozialismus sammelte. Im Zweiten Weltkrieg übernahm Egarter als Verbindungsmann des Südtiroler Widerstands gegen das NS-Regime wichtige Aufgaben. Nach 1945 geriet Egarter, der auf rückhaltloser politischer Säuberung bestand, bald ins Abseits und starb 1966 vereinsamt in Brixen.
Die von der sh.asus veranstaltete Tagung mit Exkursion widmet sich der Erinnerung an Hans Egarter und den Widerstand in Südtirol. Sie zeichnet Egarters Biografie nach und charakterisiert Formen der Resistenz und des Widerstands in Südtirol während des Zweiten Weltkrieges. Ein zentrales Thema bildet der Umgang mit dem Widerstand nach 1945 bis in die Gegenwart. Im Gedenkjahr an die Tiroler Erhebung von 1809 setzt die Veranstaltung einen notwendigen zeitgeschichtlichen Akzent.
„Merkt es euch! Es waren Drückeberger, die seinerzeit vor den Konfinierungs-Kommissionen standen und auf die Insel verbannt wurden, es waren Drückeberger, die den Weg in die Konzentrationslager gingen, es waren Drückeberger, die tausenden das Leben gerettet haben, es waren Drückeberger, die in den Tod gingen und zwar wie die Helden von 1809.“
Hans Egarter in einem Artikel für den „Volksboten“ vom 10. Oktober 1946, nachdem der Andreas-Hofer-Bund als „Drückebergerverein“ beschimpft worden war.
(Gerald Steinacher in: Südtirol in Wort und Bild, 3. Jahrgang, 2008)
Programm:
Samstag, 18. April. Tagung: Widerstand im Zeichen von anno neun. Hans Egarter und der Andreas-Hofer-Bund.
Ort: Freie Universität Bozen, Social Club
Forme di Resistenza nella provincia di Bolzano. Hans Egarter e
l’Andreas-Hofer-Bund.
Sonntag, 19. April. Ausflug: Lebensstationen von Hans Egarter. Niederdorf und Brixen
Escursione. Tappe di vita di Hans Egarter. Villabassa e Bressanone.
Montag, 20. April. Gedenkfeier: Enthüllung einer Gedenktafel am Grab von Hans Egarter am Friedhof in Brixen
Commemorazione al cimitero di Bressanone per il centesimo compleanno di Hans Egarter.
Dienstag, 21. April. Podiumsdiskussion: Widerstand und zivilgesellschaftliches Engagement in Südtirol. Historische Traditionen und Aktualität
Resistenza ed impegno civile in Sudtirolo
Tradizioni storiche ed attualità.
Erst kürzlich beschloss die Landesregierung eine deutliche Erhöhung der Reisekostenvergütung für Auslandsitaliener, die zu den Landtagswahlen am 26. Oktober anreisen. Die Südtiroler HochschülerInnnenschaft fordert schon seit Jahren, dass auch die StudentInnen im Ausland einen dementsprechenden Beitrag erhalten. Leider sind auch heuer wieder alle diesbezüglichen Versuche kläglich gescheitert.
So bekommt derzeit beispielsweise ein Student in Wien, der insgesamt 16 (!) Stunden Zugfahrt auf sich nimmt um sein Wahlrecht auszuüben, lediglich für die kurze Strecke in Italien vom Brenner bis zu seinem Heimatort einen Teil der Fahrtkosten rückerstattet. Von den 60 Euro, die er alleine in Österreich (reduzierter Preis mit Vorteilskarte) für die Zugfahrt bezahlen muss wird ihm – nach den Vorstellungen unserer Landesregierung – kein einziger Cent rückerstattet. Dieser Umstand ist im reichen Land Südtirol schlicht und einfach beschämend. Aus unserer Sicht ist es nicht nachvollziehbar, dass die Studierenden durch den Rost fallen.
Die sh.asus möchte alle Studierenden dazu aufrufen, ihr Wahlrecht in Anspruch zu nehmen. Studierende, die wählen gehen, stärken die Demokratie und setzen sich damit aktiv für ein zentrales Ziel der sh.asus ein. Aus diesem Grund wird die Außenstelle Graz einen kostengünstigen Bus, der am Wahlwochenende nach Südtirol fährt, organisieren. Allen anderen betroffenen Studierenden wird – als kleines Dankeschön für ihren Einsatz – auf Beschluss des sh.asus-Vorstandes der Mitgliedsbeitrag für ein Jahr erlassen.
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Viele StudentInnen stehen immer wieder vor dem Problem, dass sie keine Ahnung haben wie es mit der medizinischen Versorgung an ihrem Studienort im Ausland aussieht. Seit der Abschaffung des europäischen Krankenscheins ist es für viele verwirrend in wie weit sie Anrecht auf Dienste im Krankenbereich haben bzw. in wie weit sie eine Kostenbeteiligung erhalten oder selbst für die in Anspruch genommenen Dienste aufkommen müssen. Nach Anfrage bei der Sanitätseinheit haben wir die Kriterien für die medizinische Grundversorgung und Kostenbeteiligung im EU-Ausland wie folgt von Herrn Hugo Minach erklärt bekommen:
„StudentInnen, welche in einem Land der Europäischen Union und/oder in der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen studieren, müssen im Besitz der Europäischen Krankenversicherungskarte sein, mit welcher sie die für den Aufenthalt notwendigen medizinischen Leistungen direkt bei einer öffentlichen oder vertragsgebundenen Struktur beanspruchen können. Die Ärzte der ausländischen öffentlichen oder vertragsgebundenen Krankenhäuser entscheiden über die medizinische (akute) Notwendigkeit der erbrachten Leistung d.h. über die effektive Kostenübernahme. Programmierte Leistungen wie z.B. geplante Eingriffe, geplante Zahnarztbesuche usw. werden daher auch bei Vorlage der Europäischen Versicherungskarte nicht von den Krankenkassen übernommen und somit dem StudentInnen privat in Rechnung gestellt.“
I sottoscritti docenti di varie Facoltà e Università italiane protestano vibratamente contro i recenti provvedimenti governativi varati con la Legge 133 del 6 agosto 2008. Come già hanno denunciato molti Dipartimenti, Facoltà, gruppi di docenti, si tratta di misure che sottraggono risorse alla ricerca, riducono il personale docente e amministrativo, restringono lo spazio vitale dell'Università sancendone l'emarginazione irreversibile nella vita del Paese.
La riduzione al 20% del turnover delle unità del personale non significa soltanto uno sfoltimento senza precedenti di tante discipline specialistiche in cui la cultura italiana primeggia nel mondo. È tutto il processo di rinnovamento del corpo docente italiano - gravato da una anzianità elevata - ad essere compromesso per i decenni a venire. A tanti nostri valentissimi giovani l'avvenire nella ricerca e nell'insegnamento viene definitivamente precluso.
Il principio della convertibilità della Università in fondazioni private - sancito dall'art. 16 della Legge - costituisce senza dubbio il più grave attacco mai condotto contro l'autonomia e il futuro stesso dell'Università italiana. Non viene soltanto auspicata la ritirata dello Stato dalle sue funzioni storiche nel garantire la formazione superiore e la riproduzione delle sue classi dirigenti. È un progetto velleitario, imitazione tardiva di una stagione ideologica oggi in rovina nel Paese stesso in cui essa è nata. Trasporre l'esperienza delle Università private americane in Italia - un Paese nel quale lo Stato ha dovuto sostituire il capitale di rischio per realizzare lo sviluppo industriale - significa in realtà condannare tanto le Università pubbliche che private a un sicuro destino di irrilevanza. Con quali conseguenze per la collocazione dell'Italia nell'economia- mondo attuale è facile immaginare.
I docenti qui sottoscritti chiedono pertanto ai Magnifici Rettori di raccogliere il profondo disagio e la protesta che sale dalle Università e di reagire con l'energia che la gravità della situazione richiede, bloccando l'apertura del prossimo anno accademico in tutto il Paese. Si utilizzi la data di inaugurazione per una riflessione generale sul destino delle nostre università.
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Seit 2006 ist es für Südtiroler StudentInnen bzw. allen EU-StudentInnen in Österreich bei der Meldung am Stadtmagistrat eine Haftungserklärung abzugeben. Dabei wird laut dem Magistrat nachgeprüft, ob die StudentInnen auch die finanziellen Voraussetzungen haben, dass sie sich den Lebensunterhalt leisten können. Die Garantie dafür können die Studierenden durch drei Möglichkeiten abgeben, indem sie entweder einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, den Nachweis eines finanziellen Rückhalts durch Bankeinlagen erweisen können oder eine Haftungserklärung der Eltern erbringen. Diese Haftungserklärung muss beglaubigt sein und der Vordruck kann beim Innsbrucker Stadtmagistrat für Meldeangelegenheiten, Maria-Theresien-Straße 18, 1. Stock, eingeholt werden. Die Beglaubigung muss entweder durch einen Notar – es kann ein österreichischer wie auch italienischer Notar sein – oder beim Bezirksgericht in Innsbruck, Museumstraße 34, beglaubigt werden. Der Weg zum Bezirksgericht ist sicherlich der billigere: dafür muss der ausgefüllte Vordruck mit der Unterschrift der Eltern durch Vorweisen ihrer Identitätskarte/Pass/Führerschein die Beglaubigung durchgeführt werden und kostet 25 Euro.
Die Haftungserklärung kann am Innsbrucker Bezirksgericht auch für jene StudentInnen beglaubigt werden, die in eine weiter entfernte österreichischen Stadt zu studieren gehen.
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von Martin Fink und Diego Poggio
Allen Protesten zum trotz ist es der Regierung Berlusconi nun doch gelungen, das Gesetzesdekret der Ministerin Mariastella Gelmini zur Umstrukturierung der Universität und Forschung durchzubringen. Es handelt sich dabei um ein Gesetz, das durch die vorgesehenen Maßnamen das öffentliche Bildungssystem Italiens nachhaltig verändern wird. Zunächst aber muss man erwähnen, dass es sich dabei nicht um eine Reform im eigentlichen Sinn handelt, sondern um ein zu Ende gebrachtes Finanzgesetz (das Gesetz 133/08 ist lediglich die Umwandlung des Gesetzesdekrets 112/08), welches bereits im August 2008 abgesegnet wurde und enorme Kürzungen für die Bildung vorsieht. Diese Veränderungen werden folgenschwere Auswirkungen auf die kommenden Generationen von Studierenden haben.
In erster Linie wurde durch das Gesetz der Weg hin zur Privatisierung der öffentlichen Universitäten ermöglicht. Diese Option staatliche Universitäten in privaten Stiftungen zu verwandeln ist sehr gefährlich, da nun auch der öffentliche Bildungsbereich in die wirtschaftliche Spekulation getrieben wird und von den Bedingungen starker Finanzierungsunternehmen abhängig wird.
Den Universitäten steht es freilich selbst zu, sich in private Stiftungen zu verwandeln. Doch ist eines klar, dass weiterhin nur jene Unis den öffentlichen Status beibehalten werden, die auch im Stande sein werden – trotz finanzieller Kürzungen seitens des Staates – weiterhin zu wirtschaften. Das heißt im Klartext, dass sie auf jeden Fall bei den Ausgaben Streichungen vornehmen müssen, die sich auf die Universität als Bildungsschmiede negativ auswirken werden. Die Folgen dieser Maßnahmen können schwerwiegender nicht sein: eine fortschreitende Zerstörung des öffentlichen Bildungssystems durch die Absicht der Regierung Bildung und Wissen immer mehr zu privatisieren. Die Forschung würde nicht mehr durch das reine kulturelle und soziale Interesse geprägt sein, sondern maßgeblich von den bereitgestellten Geldmitteln und den Entscheidungen der Kommissionen der privaten Stiftungen und Institutionen abhängen. Und wenn wir nun die Folgen dieser Absichten noch nicht erahnt haben, dann heißt das, nicht zu erkennen, dass diese „Reform“ eindeutig in die Richtung geht, unser universitäres System dem angelsächsischem anzugleichen. In der Folge werden die universitären Einrichtungen die Höhe der Studiengebühren deutlich erhöhen, so wie es bereits heute an den Privatunis in Italien der Fall ist.
Bedenklich ist auch, dass von nun an nur noch solche Professorinnen einen Lehrvertrag bekommen werden, die eine anschauliche Liste an wissenschaftlichen Publikationen vorzeigen können, frei nach dem Motto: „publish or perish“. Professoren sind somit an die unmittelbare Verwertbarkeit der wissenschaftlichen Arbeiten gebunden und gezwungen, meistens unter enormen Zeitdruck zu publizieren. Man kann sich bestens ausmalen, dass unter solchen Bedingungen keine gute Arbeit betrieben werden kann. Hinzu kommt noch ein Aufnahmestop für den gesamten wissenschaftlichen corpus - außer für solche Unis die in die Listen der „guten“ Universitäten fallen. Das heißt, dass nur mehr eine Neuaufnahme je fünf Pensionierungen erfolgen wird, mit verheerenden Auswirkungen auf die gesamte Qualität der Didaktik.
Schließlich soll, um Vetternwirtschaft zu vermeiden, die Zusammensetzung der Kommissionen verändern welche angehende Professoren und Forscher beurteilen werden: Es wird nur noch ein Professor aus der Fakultät kommen, welche den Wettbewerb ausschreibt. Alle anderen Kommissionsmitglieder werden aus dem entsprechenden wissenschaftlichen Sektor einem Auswahlverfahren unterliegen. Weiters werden 60 % der Stellen für neue Forscher reserviert sein. Ein schwacher Trost, der von der wirklichen Problematik ablenkt, aber von der Ministerin Gelmini als großartige Errungenschaft im Zusammenhang mit der Reform gepriesen wird. Ob sie damit das italienische Bildungssystem, wie sie behauptet, aus der Krise retten wird? Wohl kaum. Im Gegenteil, es geht tiefer in die Krise hinein. Eine universitäre Reform muss sich am Leitsatz von der Freiheit der Lehre und Forschung orientieren und darf die privaten Interessen nicht auf Kosten der gesamtheitlichen Bildung verfolgen.
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von Hannes Senfter und Diego Poggio
Die Streichung von 1,3 Milliarden Euro im Staatshaushalt für die kommenden Jahre wird die Universitäten zwingen, nicht nur ihre Finanzierung komplett neu auszurechnen, sondern es wird sicherlich ein Teil des fehlenden Geldes von den Taschen der StudentInnen wieder hereingeholt werden. Dies ist mehr oder weniger der Sucus, den die Änderung des Finanzgesetzes für die italienischen Universitäten zur Folge haben wird. Mit dem Gesetzesdekret 112 will Finanzminister Tremonti die finanziellen Ressourcen für Universitäten schon für das kommende Jahr 2009 um über 450 Millionen Euro reduzieren.
In den nächsten fünf Jahren wird der größten Universität in Italien, La Sapienza in Rom, ein Etat von 160 Millionen Euro gestrichen. Die Folge ist, dass diese Universität die Haushaltspläne erst einmal einfrieren und blockieren musste, um nach einem alternativen Weg der Finanzierung zu suchen. Diese Kürzung des Haushaltes für die Wissenshochburgen hat nicht nur einen Nachteil für Studierende zur Folge, sondern betrifft vor allem auch die vielen DoktorandInnen und jungen ForscherInnen. Diese würden nicht nur auf eine Anhebung ihrer minimalen Löhne (in Bologna erhalten die jungen Forscher nur 850 Euro im Monat) verzichten müssen, sondern die Zahl dieser jungen Wissenschaftler müsste damit auch verringert werden. Die Befürchtungen der beiden Rektoren der Universitäten La Sapienza in Rom und Alma Mater Studiorum in Bologna gehen dahin, dass sie die Privatisierung des Universitätssystems im Vormarsch sehen. Es sei dies ein drastischer Einschnitt in de Finanzierung der Hochschulbildung, so die beiden Rektoren, und praktisch die ersten Schritte in eine Richtung, die auf dem Weg der Umwandlung von öffentlichen Universitäten zu privaten Stiftungen führen würden. Somit gibt es dafür nur zwei Lösungsmöglichkeiten: entweder die Kürzungen hinnehmen und das Bildungsangebot und die Forschungstätigkeit verringern, oder den Weg der privaten Stiftungen beschreiten und sich damit auf die Suche nach privaten Mäzenen und Investoren begeben, welche die Bildung finanzieren wollen. Die Folge einer solchen stiftungsartigen Organisation ist, dass nur noch die wirklich großen Universitäten genügende private Finanzierungsmittel bekommen würden; auf alle Fälle würden viele Bildungshochschulen durch den Rost fallen und hätten keine Möglichkeit weiterhin dem Grundsatz einer Bildungsschmiede für die große Menge an Studieninteressierten nachzugehen.
Die italienischen Universitäten sind sonst schon durch chronische Probleme stark angegriffen, da viel zu viele Studierende auf viel zu wenige Professoren kommen. Zudem ist das Zugangssystem für junge ForscherInnen und angehende DoktorandInnen derart abgeschottet, dass nur jene zukommen, die dem Gutdünken der „alten“ Professoren entsprechen. Ein System, das nicht auf dem Prinzip der Leistung aufgebaut ist, sondern auf dem Prinzip des Namens und der Abstammung: viel zu oft liegt das Kriterium für den Erhalt eines universitären Lehrstuhls in der Eigenschaft von Verwandtschaft oder „Arschkriechertum“. All jene, die versuchen, durch Kompetenz und Wissen einen Platz zu bekommen, haben oft das Nachsehen gegenüber den „Lieblingen“ der Professoren (dies alles kann in: Giovanni Floris, Monopoly, 2005, Edizione Rizzoli, nachgelesen werden).
Die Folge kann nur eine solche sein: Studierende, die eine gute Ausbildung haben wollen, werden entweder ins Ausland gehen oder wer es sich finanziell leisten kann, wird an einer privaten Elite-Universität studieren gehen. Damit wird die italienische Forschungssituation noch prekärer werden, da bisher schon ein Großteil der schlauen Köpfe, den viel verlockenderen Angeboten für Forschungstätigkeit aus dem Ausland gefolgt sind. Trotz der schlechten Forschungsmöglichkeiten und des geschlossenen Aufnahmesystems, gibt es auch ein riesiges Potential an ForscherInnen, die an den italienischen Universitäten arbeiten: so hat – beispielsweise - eine Forschergruppe in Bologna erst kürzlich den Zuschlag bei einem Wettbewerb für ein Projekt durch die europäische Raumfahrtagentur ESA erhalten. Diese Gruppe hat sich damit gegen 60 weitere am Wettbewerb teilnehmenden Projekten durchgesetzt. Nicht nur deswegen, aber vor allem wegen dem Willen nach Wissen und Forschung an den italienischen Universitäten ist es wichtig, dass junge Studierende gefördert werden. Es darf und soll nicht im Interesse einer Gesellschaft liegen, dass die Forschung und die damit verbundene Fördermaßnahmen vernachlässigt werden und intellektuelle Köpfe ins Ausland wandern müssen, weil dort die Situation aussichtsreicher ist.
Mit dem berühmten Grundsatz: „Ich weiß, das ich nichts weiß“, wollte der antike Philosoph Sokrates auch die Unwissenheit oder die Ahnungslosigkeit der Menschen seiner Zeit, d.h. vor ca. 2.400 Jahren unterstreichen. Damals war das Bildungsniveau ein ganz anderes und nur eine kleine Oberschicht an gut begüterten BürgerInnnen konnte sich Bildung leisten. Heutzutage müssen wir uns den Leitsatz immer wieder vor Augen führen, und nach dem „Wissen vom Nichtwissen“, als Anregung für eine sinnvolle Bildungspolitik, streben.
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Das ist neu:
1. Freibeträge für Einkommen Studierende auf 5.000 Euro erhöht (von 2.900 Euro)
2. Freibetrag auf das gesamte Finanzvermögen: 31.500 Euro
3. Mindeststudienerfolg: Studierende alter Diplom- und Lehramtsstudien im Ausland können weiterhin mit Wochenstunden ansuchen. Ursprünglich war dies für den heurigen Wettbewerb nicht mehr vorgesehen gewesen.
4. Erhöhung der Einkommensgrenze auf 27.000 Euro (von 25.000 Euro)
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Unsere ursprünglichen Vorschläge:
Brief vom 28. Februar 2008
Abteilung Bildungsförderung, Universität und Forschung
z.H. Dr. Günther Andergassen
Andreas-Hofer-Str. 18
39100 Bozen
Abteilung Bildungsförderung, Universität und Forschung
z.H. Dr. Renate Vedovelli
Andreas-Hofer-Str. 18
39100 Bozen
Landesrat Dr. Otto Saurer
Ressort für deutsche Schule, Berufsbildung und Universität
Amba-Alagi-Str. 10
39100 Bozen
Bozen, 28. Februar 2008
Wettbewerbsausschreibung zu den ordentlichen Studienbeihilfen 2008/09
Sehr geehrter Herr Dr. Günther Andergassen,
Sehr geehrter Herr LR Dr. Otto Saurer,
Sehr geehrte Frau Dr. Renate Vedovelli,
wie bei unserem letzten Treffen mit den Vertreterinnen des Amts für Hochschulförderung, Universität und Forschung besprochen, traf die Arbeitsgruppe „Recht auf Hochschulbildung“ am Wochenende des 22./23. Februar in Bozen zusammen, um den Wettbewerb zu den ordentlichen Studienbeihilfen zu analysieren und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Unter Einbezug der individuellen Erfahrungen der Studierenden und der Betreuungstätigkeit im Rahmen der Online-Stipendienansuchen vonseiten der BüromitarbeiterInnen wurde der Schwerpunkt auf die Treffsicherheit der Wettbewerbsausschreibungen gelegt. Im folgenden finden Sie eine Reihe von Lösungsvorschlägen, die unsere Arbeitsgruppe erstellt hat:
1) Freibetrag für Einkommen aus Sommer- und Nebenjobs
Ein Jahr lang studieren kostet insgesamt (Wohnung, Studiengebühren, Verpflegung, Bücher, etc.) rund 8.000 Euro. Da das durchschnittliche Stipendium zwischen 2.000 und 3.000 Euro beträgt, arbeitet ein Großteil der Studierenden in den Ferien bzw. neben dem Studium. Die letztjährige Wettbewerbsausschreibung sieht hierfür einen Freibetrag von 2.900 Euro des Bruttoeinkommens vor, sofern es sich um eine nicht selbständige Tätigkeit handelt. Dieser Betrag wird bereits bei einem zweimonatigen Sommerjob deutlich überschritten, sodass Studierende, die arbeiten müssen um die Differenz zwischen Studienbeihilfe und effektiven Kosten des Studiums abzudecken, gleichzeitig riskieren, durch eben diese Erwerbstätigkeit weniger bzw. wie in einigen Fällen geschehen, gar keine Studienbeihilfe mehr zu erhalten.
Bereits in der Wettbewerbsausschreibung des Studienjahrs 1990/91 war für die Einkünfte der AntragstellerInnen ein Freibetrag von 5.000.000 Lire vorgesehen, was inflationsbereinigt rund 4.500 Euro entspricht.
Deshalb schlägt die Arbeitsgruppe vor, den Freibetrag für Einkommen aus nicht selbständiger Tätigkeit und gleichgestellter Einkommen des/der Studierenden laut Artikel 7, Absatz 2 auf 5.000 Euro zu erhöhen.
Seit einigen Jahren werden Studierende aus arbeitsrechtlichen Gründen verstärkt auf Honorarbasis eingestellt (Stichwort: Scheinselbständigkeit). Auch für diese „Einkommen aus selbständiger Tätigkeit“ sollte ein Freibetrag eingeführt werden.
2) Erstellung einer zusätzlichen Einkommensstufe
Von Seiten der Studierenden wird vielfach beklagt, dass oft geringe Einkommensveränderungen dafür ausschlaggebend dafür sind, ob das bereinigte Einkommen schlussendlich unter 25.000 Euro liegt. Somit können viele Studierende ihr Studienjahr nicht vorausplanen, da sie nicht wissen, ob sie im Laufe des akademischen Jahres eine Studienbeihilfe von mindestens 2.000 Euro (inkl. Studiengebührenrückerstattung) oder möglicherweise gar nichts von der öffentlichen Hand erhalten werden. Gleichzeitig wird das Gesamtbudget für ordentliche Studienbeihilfen schon seit Jahren nicht vollständig ausgenutzt.
Deshalb spricht sich die Arbeitsgruppe für die Erstellung einer zusätzlichen Einkommensstufe über der bisherigen Höchstgrenze aus. Diesen Studierenden sollte nach Erstellung einer Rangliste gemäß Artikel 11, Absatz 2 als Unterstützung die jeweils entrichteten Studiengebühren rückerstattet werden.
3) Finanzvermögen
Die Regelung zum Finanzvermögen sorgte in den letzten Jahren für große Unsicherheit unter den AntragstellerInnen. Laut Artikel 8, Absatz V wird „Die durchschnittliche Höhe der letzten zwei Jahre des Finanzvermögens – Bankeinlagen, Staatspapiere, Aktienbesitz – abzüglich eines Freibetrages von je 3.500,00 Euro [...] mit fünf Prozent [...]“ bewertet.
Die Arbeitsgruppe schlägt vor, diesen Passus genauer zu definieren – der BenutzerInnenfreundlichkeit halber wäre die Festsetzung eines Stichtages zur Bewertung des Finanzvermögens hilfreich. Außerdem ist der Freibetrag (zu) niedrig und der Prozentsatz im Vergleich zur Inflationsrate zu hoch angesetzt. Damit die Bestimmung zum Finanzvermögen auch ihrer Zielsetzung – der ausschließlichen Eliminierung von AntragstellerInnen mit großem Finanzvermögen – gerecht wird, sollte der Freibetrag auf 10.000 Euro erhöht und/oder der Prozentsatz zur Bewertung des restlichen Vermögens gesenkt werden.
4) Studienerfolg
Mit der Einführung der ECTS wird mittlerweile der Studienerfolg kumulativ über die gesamte Studiendauer anstelle des jeweils vorhergehenden akademischen Jahres gemessen. Waren früher 20 Wochenstunden bzw. zwei bis vier Prüfungen notwendig, um im Folgejahr um eine Studienbeihilfe ansuchen zu können, so müssen nun bei der Inskription ins zweite Studienjahr 25 ECTS und ins dritte Studienjahr 80 ECTS nachgewiesen werden. Diese neue Regelung benachteiligt besonders Teilzeitstudierende und jene, die ihr Studium wechseln (da nur jene ECTS zählen, die für das aktuelle Studium angerechnet werden können). Des weiteren haben viele Studierende, die im ersten Studienjahr knapp über 25 ECTS erzielen, Probleme, die dann im zweiten Studienjahr benötigten 55 ECTS überhaupt absolvieren zu können (z.B. bei „überlaufenen“ Studiengängen).
Die Arbeitsgruppe befürwortet eine Rückkehr zur früheren Regelung. Um für eine ordentliche Studienbeihilfe ansuchen zu können, sollte der/die AntragstellerIn im vorhergehenden akademischen Jahr einen Studienerfolg von 40 ECTS nachweisen müssen. Aufgrund der in Österreich praktizierten verschiedenen Umrechnungsmethoden der Wochenstunden in ECTS sollen die dort Studierenden auch mit 20 Wochenstunden ansuchen können. Jene Jahre, in denen die Studierenden keine Studienbeihilfe erhalten haben, sollen auch nicht zur Berechnung der Studiendauer herangezogen werden.
5) Nicht-EU-BürgerInnen
Die derzeitige Regelung berechtigt Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern nur dann zur Teilnahme am Wettbewerb, wenn diese seit mindestens einem Jahr den Wohnsitz in Südtirol haben und in Südtirol studieren. EU-BürgerInnen, die außerhalb Südtirols studieren, können um eine Studienbeihilfe ansuchen, wenn sie seit zwei Jahren ihren Wohnsitz in Südtirol haben. Gleichzeitig bleibt dies Nicht-EU-BürgerInnen selbst dann verwehrt, wenn sie in Südtirol geboren und aufgewachsen sind. Es ist unlogisch und zudem diskriminierend, ihnen nur bis zur Matura Unterstützung zu gewähren. Aus diesem Grund schlägt die Arbeitsgruppe vor, im Wettbewerb für Studierende die außerhalb Südtirols studieren unter Artikel 1, Absatz 2 einzufügen, dass BürgerInnen eines Staates außerhalb der EU an der Ausschreibung teilnehmen können, wenn sie an einer Südtiroler Oberschule maturiert und seit mindestens zwei Jahren ihren Wohnsitz in Südtirol haben.
Wir bedanken uns für das freundliche Entgegenkommen und hoffen auf Berücksichtigung unserer Anregungen in den nächsten Wettbewerbsausschreibungen.
Für die Arbeitsgruppe „Recht auf Hochschulbildung“
Magdalena Rautscher
Für das Büro Bozen
Dr. Martin Fink
An den deutschen Universitäten tobt die Revolution. Keine von unten, sondern eher eine von oben. Mit der Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge haben sich die Hochschulen vom 200 Jahre alten System verabschiedet, das einst von Preußens Bildungsreformer Wilhelm von Humboldt geprägt wurde.
Statt ihr Studium selbst zu bestimmen klagen viele der zwei Millionen Studenten immer öfter über eine zunehmende Verschulung der Uni, vollgestopfte Stundenpläne, Prüfungsmarathon, Studiengebühren und Überforderung.
Der Druck steigt und führt zu alarmierenden Ergebnissen: Fast jeder dritte Student trinkt einer Studie zufolge zu viel Alkohol und angehende Akademiker schlucken mehr Psychopharmaka als andere Altersgenossen.
Im Allgemeinen Studierendenausschuss der Uni Hamburg will man dies nicht bestätigen. „Aber da ist die Dunkelziffer sicher hoch, dies ist kein Thema, über das Studenten offen sprechen“, sagt der Vorsitzende Torsten Hönisch.
Er begrüßt die Umstellung auf Bachelor und Master, mit der die internationale Vergleichbarkeit erhöht und Studenten zu schnelleren Abschlüssen geführt werden sollen.
Drei Prüfungen in fünf Tagen seien aber keine Seltenheit mehr und setzen besonders Studienanfänger unter Druck, berichtet ein Kollege im AStA. Bis zu 70 Prozent der Hamburger Studenten müssen zudem neben dem Studium noch arbeiten.
Alkohol, Aufputschmittel, Tabletten und in immer häufigerer Intensität Cannabis dienen als Ventil gegen Leistungsdruck, Übermüdung und Versagensängste, wie der Leiter der Psychosozialen Beratungsstelle von Universität und Studentenwerk Oldenburg, Wilfried Schumann, festgestellt hat.
Immer mehr Studenten litten unter dem „Burn-Out-Syndrom“. „In den letzten Jahren wurden an den Unis die Schrauben angezogen.“ Seit 20 Jahren arbeitet Schumann in dem Bereich, derzeit beobachtet er eine „Renaissance des Alkohols“.
„Viele denken: Ich muss schnell mit dem Studium fertig werden, sonst habe ich beruflich keine Chancen“, erklärt Schumann. Rauschmittel dienten als Kompensation des Drucks. „Saufgelage“, wie sie unter US-Studenten beliebt sind, würden immer häufiger auch unter deutschen Studenten gefeiert. Die „Süddeutsche Zeitung“ sprach deshalb jüngst vom „Studienfach Schnaps“.
Eine Befragung des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit (ZI) in Mannheim und der Universität Münster von 1130 Studenten brachte das Ergebnis, dass fast jeder Dritte zu viel Schnaps, Bier und Wein trinkt.
Studenten vernachlässigten nach Trinkgelagen oft ihre Arbeit oder das Lernen in der Uni. Zum Teil gingen sie betrunken oder verkatert zur Arbeit oder in die Vorlesungen. Prof. Josef Bailer vom ZI in Mannheim kritisiert, dass es an Programmen für Alkoholabhängige an den Unis mangele.
Neben dem Alkoholmissbrauch scheint sich der zunehmende Tablettenkonsum zu einem ernsten Problem zu entwickeln. Apotheken im Umfeld von Unis berichten in Prüfungs- und Klausurenphasen von einem erhöhten Absatz von Aufputschmitteln wie etwa Koffeintabletten.
Und eine Studie der Techniker Krankenkasse (TK) unter 130.000 Studenten im Alter von 20 bis 34 Jahren Anfang Januar zeigte, dass bundesweit für 52 Tage Medikamente an angehende Akademiker verordnet wurden, in Schleswig-Holstein sogar für 60 Tage. Zehn Prozent der verordneten Medikamente waren Psychopharmaka.
„Wir waren von dieser Arzneimittel- Auswertung selbst überrascht“, sagt TK-Sprecherin Michaela Speldrich. Bei den gesundheitlichen Belastungen spiele der erhöhte Druck durch die Umstellung auf Bachelor-Studiengänge wohl eine große Rolle.
Besonders höhere Semester schlucken Pillen. „Wir vermuten, dass der Druck seitens der Arbeitswelt und den Eltern, aber auch der finanzielle Druck mit zunehmendem Alter im Studium steigt“, sagt Speldrich. 16 Prozent der Befragten gaben an, oft Depressionen zu haben.
Die 34 Jahre alte Speldrich betont, dass viele Faktoren für die Befunde verantwortlich seien. „Das gesundheitliche Befinden hängt auch stark vom Lernumfeld ab.“ So soll es an der Universität Bochum, einem Betonkomplex aus den 1960er Jahren, die höchste Selbstmordrate unter Studierenden geben.
(stol) Freitag, 15. Februar 2008
update 2/08:
Das österreichische Parlament hat den neuen Notenwechsel (siehe unten) am 31. Jänner 2008 ratifiziert. Nun steht noch dasselbe durch das ital. Parlament aus, damit der Notenwechsel in Kraft tritt.
Als herausragend hat Universitätslandesrat Otto Saurer die in der vergangenen Woche in Rom erzielten Ergebnisse der Verhandlungen zwischen österreichischen und italienischen Fachleuten in Sachen Studientitelanerkennung bezeichnet. Bei der 20. österreichisch-italienischen Expertentagung für die Anerkennung akademischer Grade und Titel war die Anerkennung von 52 Studienabschlüssen auf Masterebene vereinbart worden. In Rom waren in der vergangenen Woche zum 20-sten Mal österreichische und italienische Experten für die Anerkennung akademischer Grade und Titel zusammengetroffen, um über die gegenseitige Anerkennung von Studientitel zu beraten. Dabei wurde die Anerkennung von 52 Studienabschlüsse auf Masterebene vereinbart, für fünf weitere Studien besteht eine Option auf eine baldige Gleichstellung. (lpa)
zur gesamten Liste aller verhandelten Studien
Was eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Zulassungsbeschränkungen an der Universität Innsbruck nicht erwirken konnte, wird jetzt (wenigstens teilweise) durch eine Novelle des Universitätsgesetzes wirklich: für die Fächer Pharmazie und Biologie werden ab 1.1.2008 die Zugangsbeschränkungen ausgesetzt. Das heißt, dass auch jene Studierenden, die momentan im 1. Semester dieser Studienrichtungen studieren, kein Zulassungsverfahren absolvieren müssen.
Für die Studienrichtungen Medizin, Zahnmedizin, BWL, Veterinärmedizin, Publizistik und auch Psychologie können hingegen - vorerst befristet für die kommenden zwei Jahre - auch weiterhin Zugangsbeschränkungen erlassen werden.
Welches Schicksal jene Studierenden erleiden, die an der Uni Innsbruck das Aufnahmeverfahren für Psychologie angeganen sind und einen Negativbescheid erhalten haben, ist weiter unklar. Sobald das Prozedere für die kommenden Monate und Semester fest steht, wird die sh.asus dazu informieren. Wir bleiben am Ball!
Die von der Südtiroler HochschülerInnenschaft am 3. Oktober 2007 angestrengte Aufsichtsbeschwerde gegen die Zulassungsregelung der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck in den Studienrichtungen Psychologie, Biologie, Pharmazie wurde nach Begutachtung durch das zuständige Ministerium für gegenstandslos erklärt. Der Argumentation der Universität Innsbruck, wonach die kapazitätsbezogene Festsetzung der Studierendenzahl mit dem § 124b Abs. 2 UG 2002 vereinbar sei, wird auch vom BMWF gefolgt. Die Südtiroler HochschülerInnenschaft wird in den kommenden Tagen mit den KollegInnen der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) beraten, wie weiter um das Recht auf die freie Wahl des Hochschulstudiums gekämpft werden kann. Am 7. November 2007 hat der Österreichische Nationalrat beschlossen, dass bis 2010 Zulassungsbeschränkungen in den genannten Fächern möglich sind.
§ 124b Abs. 2 Universitätsgesetz 2002:
„Bei der Festsetzung der Zahl der Studierenden ist sicher zu stellen, dass in den jeweiligen Studien mindestens gleich vielen Studierenden wie bisher das Studium möglich ist.“
Durch die mit dem UG 2002 eingeführte weitgehende Autonomie der Hochschulen in Österreich, die in der Hauptsache als Rechtfertigungsgrundlage für die Möglichkeit eines Zurückziehens des Staates aus der Finanzierung der Universitäten dient, wurden die Hochschulen – vor allem in finanziellen Belangen – in eine prekäre Situation hineinmanövriert. Die unselige Reaktion der Rektorate - anstatt die verstärkte Nachfrage nach Bildung in bestimmten Wissenschaftsbereichen mit einer Aufstockung der Studienplätze zu befriedigen, wurden die Kapazitäten eingefroren und die Zulassung zu vielen Studienrichtungen eingeschränkt – war voraussehbar und offenbar politisch kalkuliert.
Mag sein, dass den Universitäten – oder sagen wir in Anbetracht der durch das UG 2002 arg gestutzten Mitbestimmungsmöglichkeiten der Studierenden und des Mittelbaus: den Rektoraten – in vielen Belangen die Hände gebunden sind. Anzumerken bleibt doch, dass die UnversitätsfürstInnen das Spiel um die Einführung des UG 2002 nicht ganz ungern mitgespielt haben. Um jetzt mit finanziellen Möglichkeiten argumentierend, die neue Macht auskostend und Schulter zuckend die Freiheit der Wissenschaften und ihrer Lehre zu beschneiden.
Die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat sich also ebenfalls in den Kanon anderer Universitäten eingereiht und eifrig nach Schlupflöchern gesucht, die das schon (für die Rektorate) großzügig formulierte UG 2002 bietet – und auch gefunden. Nicht dass die Möglichkeit einer Zulassungsbeschränkung schon ausreichen würde: In den vergangenen Jahren wurden die Zulassungszahlen der vergangenen Jahre als Berechnungsgrundlage für die angebotenen Studienplätze hergenommen (Psychologie 400, Biologie 214, Pharmazie 98), eben wie § 124b UG 2002 nahe legt. Weil aus mangelnder Betreuungskapazität „die sich in Innsbruck bietende Ausbildungssituation nicht mehr konkurrenzfähig“ist, zieht das Rektorat als der Weisheit letzter Schluss die Konsequenz, die Studierendenzahl auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Ressourcen zu errechnen. Dafür ändert das Rektorat einfach die Berechnungsformel (statt der StudienbeginnerInnen werden seit heuer die AbsolventInnen der ersten Diplomprüfung als Maßstab heran gezogen) und – Hokuspokus – legt auf dieser Grundlage die Zulassungszahlen neu fest (Psychologie 240, Biologie 160, Pharmazie 70). Die großzügige Interpretation des UG 2002 unter eifriger Mithilfe des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung macht's möglich.
Wie wohl das Problem angegangen worden wäre, wenn nicht das Rektorat diktieren, sondern alle Teile der Universität/Fakultät, also auch Mittelbau und StudentInnen, mitbestimmen hätten können? Kapazitäten ausbauen? Mit echtem Nachdruck und solidarisch die erweiterte Finanzierung durch den Staat einfordern? Wir meinen: Bildung und freie Wahl des Hochschulstudiums ist BürgerInnenrecht!
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EUROPAWAHLEN 2009
Zugtickets für in Italien lebende WählerInnen
Studierende die in Italien leben haben die Möglichkeit eine Reduzierung ihres Zugtickets zu beanspruchen. Die Ermäßigung von 60% bezieht sich ausschließlich auf Hin- und Rückfahrten in der 1. bzw. 2. Klasse unter Vorweis des Wahlausweises.
Zugtickets für im Ausland studierende WählerInnen
Studierende die im Ausland leben haben ebenfalls die Möglichkeit eine Reduzierung von 60% auf ihr Ticket zu erhalten. Details werden bald bekanntgegeben
Um in Anspruch der Preisreduzierung zu kommen ist folgendes notwendig:
· Der Wahlausweis
· Der Stempel des Wahlkreises auf dem Wahlausweis und die persönliche Identitätskarte
· Das gültige Zugticket (mit entsprechender Entwertung, falls vorgesehen)
hier gehts zu den gesamten Normen
Wer im A.I.R.E. (Anagrafe Italiani Residenti all’Estero) registriert ist (alle italienischen StaatsbürgerInnen die ihren Wohnsitz im Ausland haben sollten eingetragen sein) dem wird automatisch der Wahlausweis per Korrespondenz zugeschickt. Detaillierte Informationen können dem Internetportal "italiaestera" entnommen werden: www.italiaestera.net/modules.php