Steuerliche Absetzbarkeit von Mieten von Studentenwohnungen im Ausland ab 1. Jänner 2012 möglich
Mit Freude reagiert die Südtiroler HochschülerInnenschaft (sh.asus) auf die Nachricht, dass mit dem neuen Europagesetz endlich auch die vielen Südtiroler Studierenden im Ausland bzw. deren Eltern die Möglichkeit erhalten, Steuern zu sparen. Ab 1. Jänner 2012 werden auch Wohnungen im Ausland, die aus Studienzwecken angemietet sind steuerlich absetzbar, sofern sie mindestens 100 Kilometer vom Wohnort in Südtirol entfernt sind. Bisher bezog sich der entsprechende Artikel lediglich auf Wohnungen in einer anderen italienischen Provinz.
Die sh.asus dankt der politischen Unterstützung, durch die eine langjährige Forderung der Studierenden endlich realisiert werden konnte.
Wir empfehlen folgende Dokumente aufzubewahren um bei eventuellen Kontrollen eine schlüssige Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten:
- Mietvertrag (evtl. Untermietvertrag)
- alle Einzahlungsbestätigungen der Mieten
- Inskriptionsbestätigung der Uni