Studientitelanerkennung

Bei der Studientitelanerkennung unterscheidet man zwischen der akademischen Anerkennung, der Gleichstellung des Studientitels für spezifische Zwecke und der Rechtswerterklärung ("dichiarazione di valore"). 

Wichtig: Es gibt keine automatische Anerkennung von ausländischen Studientiteln in Italien.

Akademische Anerkennung

Die akademische Anerkennung führt zu einem rechtsgültigen Studientitel in Italien und wird wiederum in die Anerkennung über den Notenwechsel (vereinfachtes Verfahren zur Anerkennung von österreichischen Studientiteln in Italien und umgekehrt) und die Einzelnostrifizierung (allgemeine akademische Anerkennung für ausländische Studientitel, die nicht im Notenwechsel verhandelt wurden) unterteilt.

Gleichstellung

Da eine Anerkennung des Studientitels über die Einzelnostrifizierung oft sehr langwierig und kostspielig sein kann, gibt es Wege zur Gleichstellung von ausländischen Studientiteln für spezifische Zwecke. Dabei wird der im Ausland erlangte Studientitel mit einem vom Typ und Niveau her entsprechenden italienische Titel verglichen – aber eben nur für einen bestimmten Zweck. Der Antrag auf Gleichstellung wird in den meisten Fällen von der für den Verwendungszweck zuständigen Stelle beim italienischen Bildungsministerium beantragt. Eine Auflistung der Zwecke und der jeweiligen Verfahrensabläufe sind hier abrufbar. Einige der wichtigsten sind:

Die Gleichstellung ist nur für den spezifischen angefragten Zweck möglich. Man muss für jeden Zweck eine neue Gleichstellung beantragen. Bei der Teilnahme an Wettbewerben muss man für jeden Wettbewerb einen neuen Antrag stellen.


Rechtswerterklärung

Die Rechtswerterklärung („Dichiarazione di Valore“) bescheinigt den Wert eines im Ausland erworbenen Berufs Studien- oder Ausbildungsabschlusses. Sie entspricht nicht einer Gleichstellung, ist aber für die Einreichung eines Antrags auf Gleichstellung in Italien erforderlich.

Für Hochschulstudium

Ausländern und im Ausland lebenden Italienern steht der Zugang zu italienischen Universitäten offen. Die Konsularabteilung der italienischen Botschaft im jeweiligen Land, bescheinigt mit der so genannten „dichiarazione di valore“ die Sekundarschulabschlüsse, sowie die im Ausland erworbenen akademischen Titel, die zur Aufnahme eines Hochschulstudiums oder weiterführendem Studiums in Italien berechtigen.

Für Rückkauf der Studienjahre

Statt der akademischen Anerkennung oder der Gleichstellung kann auch eine Rechtswerterklärung beim Konsulat des jeweiligen Landes angefragt werden, in welchem man das Studium abgeschlossen hat. Siehe dazu hier.

EU-Ausland

Im Falle von EU-Ländern ist eine Rechtswerterklärung meist nicht notwendig, um weiter zu studieren (von der Universität abhängig) oder den Antrag für den Rückkauf der Studienjahre machen zu können.

Wer nach dem Studium beabsichtigt, eine öffentliche Stelle zu besetzen, z. B. als Mitarbeiter*in der Landesverwaltung oder als Führungskraft im Schulwesen, braucht einen in Italien anerkannten Studientitel; ebenso, falls man nach dem Studium eine Staatsprüfung zur Berufsausübung ablegen will; und auch, wenn man sich die Studienjahre für die Rente nachkaufen möchte.

Wer in der Privatwirtschaft arbeiten möchte, braucht in der Regel keinen anerkannten Studientitel.

Das A und O ist, sich rechtzeitig zu informieren, um z. B. Zusatzprüfungen rechtzeitig während des Studiums einbauen zu können und um die Bürokratie nach dem Studium zu reduzieren. Zögere nicht, uns bei Fragen und Unklarheiten zu kontaktieren!