Leistungsstipendium

Für besonders gute Studienleistungen kann man jeweils im darauffolgenden Studienjahr um ein Leistungsstipendium ansuchen. Die wirtschaftliche Situation der/des Studierenden bzw. ihrer/seiner Eltern spielt dabei keine Rolle. Damit darf man sowohl das Leistungsstipendium als auch die ordentliche Studienbeihilfe erhalten. 

UPDATE - 15.11.2023

Im akademischen Jahr 2023/24 werden die Leistungsstipendien wieder ausgeschrieben. Bewerben kann man sich im Frühjahr 2024 mit den Noten des akademischen Jahres 2022/23.

Alle weiteren Informationen folgen auf dieser Homepage.

Die Pressemitteilung der sh.asus ist hier zu finden.

Seite der Landesverwaltung