Studienbeihilfe

Die Autonome Provinz Bozen stellt jährlich Studienbeihilfen für Studierende an universitären Einrichtungen im In- und Ausland zur Verfügung.

Jedes Jahr im Herbst können Studierende einen Antrag auf Studienbeihilfe stellen. Der Antrag bezieht sich immer auf das gerade begonnene akademische Jahr: im September 2022 fragt ein*e Studierende*r somit um ein Stipendium für das akademische Jahr 2022/23 an. Rückwirkende Ansuchen sind nicht möglich. Der Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden! Auch die Kriterien für die Vergabe können sich jedes Jahr ändern.

(Zukünftige) Studierende müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Anrecht auf eine Studienbeihilfe zu haben. Dazu muss der/die Antragsteller*in sowohl formale (z.B. Matura oder eine andere Hochschulzugangsberechtigung) als auch wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllen. Studierende in höheren Semestern müssen zudem auch einen Mindeststudienerfolg nachweisen.

Dank des Einsatzes der sh.asus wurden die Studienbeihilfen im akademischen Jahr 2022/23 um 20 Prozent erhöht.

STUDIENBEIHILFE 2022/23


Wichtige Fristen

Gesuchszeitraum: 22. September - 3. November 2022 (innerhalb 12 Uhr)

Veröffentlichung provisorische Rangordnung: 28. November 2022

Berichtigungszeitraum: 28. November - 15. Dezember 2022

Veröffentlichung definitive Rangordnung: innerhalb 16. Februar 2023

Auszahlung der Studienbeihilfe: voraussichtlich innerhalb 31. März 2023


Gesetzliche Grundlagen 2022/23

Wettbewerbsausschreibung

Verordnung + neue Beträge der Studienbeihilfe

Tipps Studienbeihilfe 2022/23


  • Seite 9 "Anlagen": sofern der Hintergrund der Seitenzahl grün ist, müssen keine Dokumente angefügt werden.


Beratung und Ausfüllhilfe

Informationen zur Studienbeihilfe können jederzeit per E-Mail an bz@asus.sh, telefonisch unter 0471 974 614, über WhatsApp unter +393663413979 oder persönlich bei uns eingeholt werden. Unser Büro befindet sich in der Kapuzinergasse 2A, 39100 Bozen und ist von Montag bis Donnerstag durchgehend von 9 bis 16 Uhr, Freitag von 9 bis 12.30 Uhr geöffnet. Man kann auch einen Beratungstermin über Zoom vereinbaren.

Broschüre 2022/23

aktualisiert am 27.09.2022


STUDIENBEIHILFE - SCHRITT FÜR SCHRITT


Schritt 1: Kernfamilie bzw. Bezugspersonen festlegen

Die Kernfamilie wird immer ausgehend vom*von der Leistungsempfänger*in, sprich: dem*der Studierenden, definiert. Dafür wird die Familiensituation zum Zeitpunkt der Ausstellung des FWL betrachtet.

Grundsätzlich besteht die Kernfamilie aus allen Familienmitgliedern, die im selben Haushalt wie der*die Studierende leben:

  • Eltern oder Elternteil und dessen Partner*in

  • Minderjährige Kinder

  • Kinder unter 26 Jahren mit einem EEVE-relevantem Einkommen unter 10.000 Euro

  • Andere zu Lasten lebende Personen

Ausnahmen:

  • Antragsteller*innen unter 26 Jahren mit einem EEVE-relevantem Einkommen über 10.000 Euro

  • Antragsteller*innen ab 26 Jahren mit einem Einkommen über 2.840,51 Euro (nicht mehr steuerrechtlich zu Lasten)

  • Verheiratete Studierende bilden mit dem*der Ehepartner*in eine eigene Lebensgemeinschaft

  • Studierende mit zu Lasten lebenden Kindern, die im gemeinsamen Haushalt wohnen

  • Patronate helfen bei der Feststellung der Mitglieder der Kernfamilie.

Achtung! Diese Informationen sind allgemein gehalten! Für die Feststellung der Kernfamilie sollte man sich in jedem Fall an ein Patronat wenden!


Schritt 2: Die notwendigen Unterlagen und Dokumente sammeln

Für eine vollständige Auflistung der notwendigen Dokumente für die EEVE siehe Liste auf Seite 14 der Broschüre.

Notwendige Dokumente für den Antrag auf Studienbeihilfe:

  • FWL-Bescheinigung

  • Infos zum Studium: Universität, Studiengang, Jahr der Erstimmatrikulation, Studienerfolg (ECTS)

  • IBAN des Bankkontos des*der Antragstellerin*s

  • Evtl. andere Dokumente

Schritt 3: EEVE machen und FWL berechnen lassen

Die EEVE wird für jede einzelne Person der Kernfamilie gemacht. Daraus wird im Anschluss der FWL berechnet. Die EEVE kann man ab sofort und kostenlos bei allen Patronaten machen oder online auf myCivis.


Schritt 4: Zugang zum Bürgernetz aktivieren

Der Zugang zum Online-Portal myCivis (https://my.civis.bz.it/public/de/) erfolgt über folgende Wege:

  • digitale Identität SPID (https://www.spid.gov.it/)

  • elektronische Identitätskarte

  • funktionierendes Lesegerät + aktivierte Bürgerkarte (für beides muss man sich an eine Südtiroler Gemeinde wenden) + PIN (erhält man bei der Aktivierung der Bürgerkarte)

  • Für Bürger*innen einiger EU-Staaten: Zugang über eIDAS (electronic IDentification, Authentication and trust Services) und die digitale Identität des Herkunftslandes (aktiv für folgende Länder: Belgien, Kroatien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Lettland, Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Malta, Portugal, Slowakei, Spanien)

  • zertifizierter Account: Personen, die nicht über eine der oben genannten Möglichkeiten verfügen: zertifizierter Account des Amtes für Hochschulförderung (Landhaus 7, Andreas-Hofer-Str. 18, Bozen). Dazu muss man persönlich mit einem gültigen Ausweisdokument und der italienischen Steuernummer dort vorstellig werden.

Der SPID ist eine digitale Identität, die man bei verschiedenen Anbietern machen kann.

  • Erstellung des SPID mit Poste Italiane – persönliche Identifizierung in einem Postamt: dafür benötigt man einen Ausweis und die Bürgerkarte. Man muss ein Online-Formular ausfüllen und abschicken. Nachdem man die Bestätigungsemail erhalten hat, muss man persönlich in einem Postamt vorstellig werden, um sich zu identifizieren.

  • Erstellung des SPID mit einem anderen Anbieter – Identifikation über die Bürgerkarte: dazu benötigt man eine aktivierte Bürgerkarte/Gesundheitskarte mit PIN.

Für die Erstellung benötigt man ein Ausweisdokument, die Steuernummer, eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer.

Um die Bürgerkarte zu aktivieren, muss man sich an eine Gemeinde in Südtirol wenden. Bei der Aktivierung müssen eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse angegeben werden, auf die jeweils ein Teil des PIN geschickt wird. Zudem benötigt man ein Lesegerät (das man in den meisten Fällen in der Gemeinde erhält) und muss die dazugehörige Software auf dem Computer installieren.


Schritt 5: Antrag auf Studienbeihilfe stellen

Der Antrag kann voraussichtlich ab 22. September bis zum 3. November 2022, 12 Uhr ausschließlich online über das Bürgerportal myCivis gestellt werden: https://my.civis.bz.it/public/de/

Sobald du das Formular bis zum Ende ausgefüllt hast, musst du das vorläufige PDF-Dokument herunterladen und nochmal durchkontrollieren. Danach kannst du das Gesuch abschicken. Nach dem Abschicken solltest du unter „Meine Dienste“ den Antrag finden. Klicke dazu unter dem Dienst „Studienbeihilfen“ auf „Details“. Dort findest du auch die Aktennummer.

Falls du nach dem Abschicken einen Fehler findest, kannst du das Gesuch auch innerhalb des Gesuchzeitraums annullieren und neu ausfüllen. Achtung: falls du das Gesuch annullierst, ist es nicht mehr gültig und es besteht keine Möglichkeit mehr, sich darauf zu berufen. Du musst dann einen neuen Antrag ausfüllen und abschicken!

Schritt 6: Antrag auf Studienbeihilfe kontrollieren

Am 28. November 2022 wird auf www.provinz.bz.it/studienbeihilfe die Rangliste über Zuweisung/Ablehnung des Antrags auf Studienbeihilfe veröffentlicht. Um zu kontrollieren, ob du eine Studienbeihilfe erhalten hast und wie hoch sie ausfällt, brauchst du die Aktennummer deines Antrags. Diese findest du auf myCivis.

Falls du noch Fehler findest, kannst du deinen Antrag online auf myCivis berichtigen! Der Berichtigungszeitraum läuft vom 28. November bis zum 15. Dezember 2022, 12 Uhr.

Bitte beachte: der Berichtigungsantrag kann in diesem Zeitraum nur einmal abgeschickt werden! Nach dem Versenden kann der Antrag nicht mehr annulliert und geändert werden.



INFORMATIONEN ZU EEVE UND FWL


Die EEVE (Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung) und der FWL (Faktor Wirtschaftliche Lage) bilden die Berechnungsgrundlage für die Vergabe der Studienbeihilfe.

Die FWL-Bescheinigung kann man sich kostenlos bei einem Patronat erstellen lassen. Dafür sind drei Schritte notwendig:

  • a) Bestimmen der Mitglieder der Kernfamilie

  • b) Erstellen einer EEVE für jedes Mitglied der Kernfamilie

  • c) Errechnen des FWL und Ausstellung der FWL-Bescheinigung

Zu a) Die Kernfamilie wird immer ausgehend vom*von der Leistungsempfänger*in, sprich: dem*der Studierenden, definiert. Dafür wird die effektive Familiensituation zum Zeitpunkt der Ausstellung des FWL betrachtet. Der Familienbogen spielt keine Rolle.

Grundsätzlich besteht die Kernfamilie aus allen Familienmitgliedern, die im selben Haushalt wie der*die Leistungsempfänger*in leben:

  • Der*die Antragsteller*in selbst

  • Falls der*die Antragsteller*in noch keine 26 Jahre alt ist, im Vorjahr der Ausstellung ein EEVE-relevantes Einkommen von weniger als 10.000 Euro erwirtschaftet hat, und studiert oder im gemeinsamen Haushalt lebt: seine*ihre Eltern oder ein Elternteil und dessen Ehepartner*in oder der*die im gemeinsamen Haushalt lebende Lebensgefährte/Lebensgefährtin

  • Minderjährige Kinder, die im gleichen Haushalt leben

  • Andere volljährige Personen unter 26 Jahren mit einem EEVE-relevanten Einkommen von weniger als 10.000 Euro, die studieren oder im gemeinsamen Haushalt leben

  • Andere Personen, die zu Lasten einer der genannten Personen sind

Studierende unter 26 Jahren mit einem im Vorjahr erwirtschafteten EEVE-relevanten Einkommen über 10.000 Euro können allein (ohne die anderen im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder) ansuchen. Bei Studierenden ab 26 Jahren sinkt der Betrag auf 2.840,51 Euro. Man muss den dem Alter entsprechenden Betrag jedes Jahr erreichen, um allein ansuchen zu können. In jedem Das Einkommen des*der Antragsteller*in in die Berechnung der EEVE und des FWL ein.

Verheiratete Studierende oder Studierende mit eigenen Kindern bilden zumeist eine eigene Familiengemeinschaft.

Achtung! Diese Informationen sind allgemein gehalten! Für die Feststellung der Kernfamilie sollte man sich in jedem Fall an ein Patronat wenden!

Zu b) Die EEVE (Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung) ist eine Ersatzerklärung über die wirtschaftliche Situation einer Person. In der EEVE werden also Einkommen und Vermögen dieser Person zusammengefasst. Für jede Person der Kernfamilie muss eine eigene EEVE erstellt werden. Für die Studienbeihilfen sind jene EEVE-Erklärungen gültig, die mit dem Einkommen und Vermögen vom Vorjahr erstellt wurden. Die EEVE kann kostenlos bei allen Patronaten – auch für dritte Personen – erstellt werden.

Zu c) Der FWL (Faktor Wirtschaftliche Lage) ist eine Kennzahl, die anhand der einzelnen EEVE-Erklärungen deiner Kernfamilie berechnet wird. Mithilfe des FWL kannst du auch sehen, ob du eine Studienbeihilfe bekommst und wenn ja, wie hoch sie ausfällt.

Der*die Mitarbeiter*in des Patronats stellt dir mit den EEVE-Erklärungen auch die FWL-Bescheinigung aus. Diese benötigst du, um den Antrag auf Studienbeihilfe korrekt auszufüllen. Neben dem FWL selbst, musst du auch die Nummer der FWL-Bescheinigung und das Ausstellungsdatum angeben.

Liste der Patronate und Steuerbeistandszentren