Studieren in Deutschland

Achtung: Bewerbungsschluss für das Wintersemester: 15. Juli - wer in Deutschland studieren möchte, sollte bei der Maturakommission den Antrag stellen, bei der mündlichen Maturaprüfung möglichst früh an die Reihe zu kommen, um fristgerecht bei der Uni-Bewerbung das Maturadiplom einreichen zu können. 

Die Studienlandschaft in Deutschland ist nicht einheitlich geregelt, da noch nicht alle Studienrichtungen der Bologna-Reform angepasst worden sind. Es gibt noch einige Diplomstudien, also Relikte alter Studienordnungen, wie zum Beispiel das Lehramtsstudium, Medizin oder Rechtswissenschaften. Die meisten Studiengänge sind allerdings schon auf das 3+2-Modell (Bachelor/Master) umgestellt.

Es gibt auch die Möglichkeit an Fachhochschulen (FH) zu studieren, deren Abschlüsse einem universitären Abschluss gleichgesetzt werden können. Das Studium an FHs ist besonders berufs- und praxisorientiert ausgerichtet, der Aufbau ähnelt in den meisten Fällen jedoch den Bachelor- bzw. Masterstudien an den Universitäten. Deshalb bietet sich auch die Möglichkeit an, ein Aufbaustudium (Masterstudium) an einer Universität fortzuführen, also von einer FH an eine Universität zu wechseln.  Allerdings bestimmen hier die einzelnen Universitäten die Aufnahmekriterien, die es wiederum rechtzeitig zu überprüfen gilt. 

Einen deutschen Sonderweg gibt es indes im sogenannten 2-Fach-Bachelor. In den ehemaligen Magisterstudiengängen belegte man vielfach ein Haupt- und ein Nebenfach. Diese duale Struktur wurde in den Bologna-Prozess übernommen. Man kann hier entweder zwei gleichberechtigte Hauptfächer oder ein Hauptfach und ein oder zwei Nebenfächer belegen.

Studiengebühren

In Deutschland werden aktuell von den Universitäten/Bundesländern keine Studiengebühren eingehoben. In einigen Bundesländern werden allerdings ab einer gewissen Semesteranzahl ("Langzeitstudierende") Gebühren verlangt. Auch im Falle eines Zweitstudiums können Studiengebühren vorgesehen werden.

Da die Hochschulen in Deutschland in den Kompetenzbereich der Bundesländer fallen, können die Regelungen zwischen den Ländern variieren und sich ständig ändern.

Von den Studiengebühren sind die sogenannten Semesterbeiträge zu unterscheiden, die je nach Land und Universität unterschiedlichen Ausmaßes sind. Sie umfassen in der Regel Sozialgebühren, Pflichtbeiträge für Studierendenvertretungen sowie allgemeine Verwaltungsgebühren. Vielfach sind darin jedoch auch Semestertickets inkludiert, die die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs im jeweiligen Verkehrsverbund ermöglichen, was besonders in Großstädten wie Berlin oder München ein erheblicher Vorteil ist. Die Semesterbeiträge können unter Umständen bis zu 250 € betragen. 

Mit ganz anderen Zahlen müssen freilich jene rechnen, die private Hochschulen besuchen: Die Studiengebühren werden hier unabhängig von politischen Entscheidungen angesetzt und eingehoben und können ein Vielfaches von jenen an staatlichen Hochschulen betragen.