Zulassung zum Studium

Anmeldung und Immatrikulation

Der formale Beginn eines Studiums an einer Universität wird als Zulassung (oder Immatrikulation) bezeichnet. Sie erfolgt in der Regel während der Zulassungsfristen. Vorher muss man sich aber in der Regel verpflichtend online bewerben.

Fristen

Die Inskription muss (bei nicht zulassungsbeschränkten Studien!) normalerweise bis zum 5. September (fürs Wintersemester) und bis zum 5. Februar (fürs Sommersemester) abgeschlossen sein. Viele Studien können in Österreich auch im Sommersemester begonnen werden – wer z.B. nach der Matura erst einmal eine Weltreise machen will, kann auch im März mit dem Studium beginnen.

Es gibt allerdings auch viele zulassungsbeschränkte Studiengänge. In den meisten Fällen legen die Universitäten fest, welche Studiengänge zulassungsbeschränkt sind oder nicht. Oft wird die Zulassung über das "Aufnahmeverfahren Neu" geregelt. Dabei legt die Universität die Anzahl der verfügbaren Studienplätze fest. Ob schlussendlich ein Aufnahmeverfahren stattfindet, hängt von der Anzahl der angemeldeten Studieninteressierten ab. Melden sich weniger Studieninteressierte an, als es Plätze gibt, findet kein Aufnahmeverfahren statt. Nehmen weniger Personen am Aufnahmetest teil, als Studienplätze zur Verfügung stehen, werden normalerweise alle TeilnehmerInnen zugelassen, die erschienen sind.

Meistens beginnt die Registrierungsfrist für das Aufnahmeverfahren Anfang März und endet - je nach Studiengang - Mitte Mai bzw. Mitte Juli. Bei bestandener Aufnahmeprüfung kann die Zulassung zum Studium sowohl im Winter- als auch im Sommersemester erfolgen. Je nach Universität und Studiengang ist es möglicherweise sinnvoll, im Wintersemester mit dem Studium zu beginnen, da die Lehrveranstaltungen der StEOP im Sommersemester nicht immer angeboten werden.

Wer Medizin studieren will, muss sich sogar schon im Februar oder März voranmelden (http://medizinstudieren.at/).

Bei Fachhochschulen sind die Fristen unterschiedlich geregelt. Hier können deutlich frühere Immatrikulationsfristen gelten!

Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP)

Die Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) ist Bestandteil der meisten Bachelor- und Diplomstudiengänge, die an österreichischen Universitäten angeboten werden. Die Lehrveranstaltungen der StEOP sollen den Studierenden einen Überblick über die Inhalte des Studiums geben. Konkret bedeutet das, dass im ersten Semester die Prüfungen zu diesen Lehrveranstaltungen positiv absolviert werden müssen, damit weitere Lehrveranstaltungen besucht werden können. Ohne bestandene StEOP kann lediglich eine bestimmte Anzahl an Prüfungen (bis zu einem Ausmaß von 22 ECTS) absolviert werden. Die genaue Anzahl variiert je nach Studienplan.

Zusätzliche Voraussetzungen

Für die Zulassung zu einem Studium ist in der Regel das Maturadiplom notwendig. Ein Studium in Österreich ist in einigen Ausnahmefällen auch ohne Matura (Reifeprüfung) möglich. In diesem Fall kann durch die Ablegung der Studienberechtigungsprüfung die Berechtigung zum Besuch erhalten werden.

Manche Studien verlangen Zusatzprüfungen, also zusätzliche Qualifikationen, die das Studienbild vorsieht, wie Latein (z.B. bei Geschichte), Griechisch oder darstellende Geometrie. Falls eines dieser Fächer fürs Studium notwendig ist und in der Oberschule nicht unterrichtet wurde, so muss man entweder vor Beginn des Studiums oder im Laufe dessen eine zusätzliche Prüfung ablegen.


Deutschkenntnisse

Alle StudienbewerberInnen, die an einer deutsch- oder ladinischsprachigen Oberschule Südtirols maturiert haben, sind Österreicherinnen und Österreichern gleichgestellt. Dies bedeutet, dass diese Personengruppe keinen zusätzlichen Deutschnachweis erbringen muss, weil das Maturazeugnis als Deutschnachweis gilt. All jene, die an einer italienischsprachigen Oberschule maturiert haben (unabhängig von der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung), müssen einen Deutschnachweis vorlegen! In der Regel wird dabei das Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens verlangt, man sollte sich aber im Vorfeld über die genauen Bestimmungen an den jeweiligen Universitäten erkundigen. Bei Fremdsprachenstudien bzw. Studiengängen in englischer Sprache kann man von dieser Verpflichtung befreit sein. Der Nachweis der Sprache erfolgt an jeder Universität anders, z.B. durch das Maturadiplom einer deutschsprachigen Südtiroler Oberschule, die Zweisprachigkeitsprüfung „B“ oder einen Sprachtest. Genaue Infos findet man auf den Homepages der Universitäten.

Hier eine Kurzübersicht zu den geltenden Bestimmungen (Stand März 2020) der Sprachnachweise für Absolventen und Absolventinnen italienischsprachiger Oberschulen in Südtirol (ohne Gewähr, eine individuelle Anfrage an die Uni wird dringend empfohlen):

  • Universität Innsbruck: B2-Sprachnachweis

  • Medizinische Universität Innsbruck: C1-Sprachnachweis oder deutsche Muttersprache (im Zweifelsfall kann bei der Einschreibung eine Zusatzprüfung auferlegt werden)

  • Universität Salzburg: B2-Sprachnachweis

  • Universität Wien: C1-Sprachnachweis

  • Wirtschaftsuniversität Wien: C1-Sprachnachweis

  • Universität für Bodenkultur Wien: C1-Sprachnachweis

  • Technische Universität Wien: C1-Sprachnachweis

  • Medizinische Universität Wien: Im Maturazeugnis muss das Prüfungsfach Deutsch mit "sehr gut" oder "ausgezeichnet" bewertet sein, ansonsten ist ein C1-Sprachnachweis notwendig.

  • Universität Graz: C1-Sprachnachweis

  • Technische Universität Graz: C1-Sprachnachweis

  • Medizinische Universität Graz: C1-Sprachnachweis

Auf der sicheren Seite ist man mit einem international gültigen Sprachzertifikat, wie z.B. dem Goethe-Zertifikat C1. Wer keinerlei Nachweis erbringen kann, kann kurzerhand die ÖSD-Prüfung ablegen, die an vielen Zentren im In- und Ausland angeboten wird und ähnlich wie das Goethe-Zertifikat aufgebaut ist. Siehe hierzu www.osd.at. Alternativ bieten einige Universitäten einen Vorstudienlehrgang an, dessen Prüfungsfach Deutsch bei positiven Abschluss als ausreichender Sprachnachweis zählt.