Krankenversicherung

Wann bin ich als Studierende/Studierender über die italienische Krankenversicherung im EU-Ausland versichert?

Wer den Hauptwohnsitz in Südtirol hat, aber im EU-Ausland studiert, ist über die italienische Krankenversicherung im EU-Ausland versichert. Die Rückseite der Gesundheitskarte - Bürgerkarte Südtirol (GK-BKS) der Autonomen Provinz Bozen gilt als Europäische Krankenversicherungskarte in den europäischen und gleichgestellten Ländern (Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen).

Was muss ich im Ausland tun, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können?

Es ist ratsam, die europäische Krankenversicherungskarte immer bei sich zu tragen und im Idealfall vor Inanspruchnahme medizinischer Leistungen vorzuzeigen.

Wer in Innsbruck studiert, kann sich kostenlos bei der Österreichischen Gesundheitskasse - Landesstelle Tirol melden, um alle medizinischen Dienste von Kassenärzten in Anspruch nehmen zu können. Dazu muss zu Beginn jedes neuen Semesters eine E-Mail (zwi-18@oegk.at) an die Österreichische Gesundheitskasse - Landesstelle Tirol inklusive aktueller Inskriptionsbestätigung und Kopie der Gesundheitskarte (Vorder- und Rückseite) geschickt werden. 

In der Praxis sieht das dann so aus: Man geht zu einem Kassenarzt/Kassenärztin, legt die Gesundheitskarte vor und der Kassenarzt/die Kassenärztin rechnet dann direkt mit der Gesundheitskasse/italienischen Krankenversicherung ab.

In anderen österreichischen Städten empfiehlt es sich, bei der Zweigstelle der Österreichischen Gesundheitskasse nachzufragen. Auf alle Fälle sollten Kassenärzte (keine Wahlärzte) aufgesucht werden und die Gesundheitskarte sollte vor Inanspruchnahme der medizinischen Leistung vorgelegt werden.

Welche Leistungen kann ich in Anspruch nehmen?

Alle EU-BürgerInnen, die sich aus Studiengründen im EU-Ausland aufhalten, können alle dringenden, aber auch notwendigen und nicht planbaren Gesundheitsleistungen am Studienort in Anspruch nehmen, immer im Rahmen der im Zielland geltenden Bedingungen. Den einzelnen EU-Ländern steht es nämlich frei, eigene Regeln für den Anspruch auf Leistungen und Dienste festzulegen.

Studierende, die im Studienland regelmäßige und umfassende medizinische Betreuung benötigen (z.B. Dialyse, chronische Erkrankungen oder Psychotherapieleistungen), sollten sich vorab bei einer Krankenkasse im Ausland informieren, ob im Zielland die Möglichkeit besteht, ob die Kosten genannter oder ähnlicher Leistungen über die Europäische Krankenversicherungskarte zu verrechnen und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen.

An wen kann ich mich für medizinische Leistungen wenden?

Meist ist es im Ausland nicht üblich, direkt in die Notaufnahme zu gehen. Zuvor sollte man sich an eine Haus-Fachärztin bzw. einen Haus-Facharzt wenden. Eine Liste stellt die jeweilige Krankenkasse zur Verfügung. Achtung: Viele Ärztinnen und Ärzte im Ausland arbeiten sowohl für die öffentlichen Kassen, als auch privat. Es sollte daher unbedingt vor der Behandlung darauf hingewiesen werden, dass die Behandlung über die Europäische Krankenversicherungskarte verrechnet werden soll.

Um einen Kassenarzt in Österreich zu finden, bietet es sich an, die Arztsuche der österreichischen Ärztekammer zu nutzen.

Ich möchte mich an einer Hochschule in Deutschland einschreiben. Dafür muss ich nachweisen, dass ich in Deutschland krankenversichert bin. Wie gehe ich vor?

Für die Einschreibung an einer Universität in Deutschland ist der Nachweis einer Krankenversicherung zwingend vorgeschrieben. EU-Bürger*innen sind im Ausland meistens über die Europäische Krankenversicherungskarte versichert. Jene Studienbewerber*innen können sich – gegen Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte – von einer örtlichen Krankenkasse am Studienort von der Versicherungspflicht in Deutschland befreien lassen. Man erhält eine Bestätigung, die man bei der Einschreibung an der Hochschule vorlegen muss. Es empfiehlt sich, sich an eine größere Krankenkasse (zum Beispiel AOK Bayern) am Studienort zu wenden. 

Oftmals wird von den Krankenkassen in Deutschland eine zusätzliche Bestätigung verlangt, diese kann bei den Gesundheitssprengeln in Südtirol angefordert werden. Wird die Hochschule gewechselt, ist eine neue Versicherungsbescheinigung einzureichen.

Wann bin ich nicht mehr über die italienische Krankenversicherung im EU-Ausland versichert?

Sobald das Studium abgeschlossen ist oder Studierende ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen am Studienort beziehen, sind sie nicht mehr über die italienische Krankenkasse im EU-Ausland versichert.

Wenn Studierende einer Erwerbstätigkeit in Österreich nachgehen und der Verdienst einen bestimmten Mindestbetrag nicht überschreitet (derzeit 500,91€ / Monat (Stand: 2023), bleiben sie weiterhin über die italienische Krankenkasse versichert. Übersteigt das gebührende Entgelt diesen Mindestbetrag, gilt die Sozialversicherungspflicht. In diesem Fall müssen sich Studierende von der Krankenkasse in Südtirol abmelden, sonst könnte es passieren, dass im Bedarfsfall keine der beiden Krankenkassen die Kosten übernimmt. 

Sobald sich Studierende bei der italienischen Krankenkasse abmelden, verliert die Rückseite der Gesundheitskarte - Bürgerkarte Südtirol (GK-BKS) ihre Wirksamkeit. Sie gilt daher nicht mehr als als Europäische Krankenversicherungskarte in den europäischen und gleichgestellten Ländern (Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen).  Daher ist es wichtig, sich bei der jeweiligen Krankenversicherung im Ausland bezüglich des Versicherungsschutzes in den Mitgliedstaaten der europäischen Union zu informieren.

 In Österreich befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) auf der Rückseite der sogenannten e-card. Um die EKVK im Ausland (z.B. auch während eines Aufenthaltes in Südtirol oder im Urlaub im EU-Raum) verwenden zu können, müssen die Datenfelder auf der Rückseite der e-card vollständig ausgefüllt sein - sind die Datenfelder mit Sternchen befüllt, gilt sie nicht als Anspruchsnachweis. In diesem Fall muss vor Reiseantritt eine "Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die Europäische Krankenversicherungskarte“ ausgestellt werden. Seit 1.1.2006 erfolgt im Bedarfsfall die Ausstellung dieser Ersatzbescheinigung nur bei der zuständigen Kasse. Mehr Infos dazu unter diesem Link.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist es ohne Probleme möglich, sich in Südtirol wieder eintragen zu lassen, sofern der/die Studierende in Südtirol meldeamtlich ansässig ist oder dort arbeitet.

In Deutschland muss man sich bereits mit Beginn einer Erwerbstätigkeit bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen. 

Was muss ich tun, wenn ich in einem Nicht-EU-Land studiere?

Einige Länder, wie z.B. die Schweiz, haben spezielle Abkommen mit Italien geschlossen. In diesen Fällen gelten meist ähnliche Regelungen wie innerhalb der EU. Falls es kein entsprechendes bilaterales Abkommen gibt, müssen sich Studierende im Studienland eigens versichern und dabei einen monatlichen Beitrag leisten.

Wo bekomme ich weitere Informationen?

Weitere Informationen zum Versicherungsschutz im Ausland, erhalten Sie beim zuständigen Gesundheitssprengel. Bei speziellen Fragen können sich Studierende auch an den Auslandsschalter in Bozen wenden (Tel. 0471 909191).

Was muss ich tun, wenn ich in Südtirol studiere?

Ausführliche Informationen zur Gesundheitsversorgung für Studierende in Südtirol (EU-BürgerInnen und Nicht-EU-BürgerInnen) bietet die Universität Bozen.