Zulassung zum Studium

Anmeldung und Immatrikulation

Die beste Voraussetzung, um das Studium erfolgreich und ohne gröbere Probleme anzugehen, ist die frühzeitige Informationsbeschaffung – besonders, wenn man in Deutschland studieren möchte. Denn während in Österreich etwa in den meisten Studiengängen bei ausreichender Qualifikation ein Studienplatz garantiert ist, muss man sich an einer bundesdeutschen Universität grundsätzlich um einen solchen bewerben.

Grob gesprochen, muss man zwischen Fächern einer zentralen Zulassungsbeschränkung und Fächern, die man ohne bzw. mit lokalen Zugangsbeschränkungen studieren kann, unterscheiden.

Bewerbung für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge

An manchen Universitäten kann man sich direkt bewerben, Termine und genaue Informationen entnimmt man den Webseiten der Studiensekretariate oder des International Office der jeweiligen Universitäten.

Häufig kann es vorkommen, dass einzelne Universitäten die Zulassung zu nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen an Eignungsprüfungen (Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren) knüpfen, die bestanden werden müssen, um überhaupt studienberechtigt zu sein. Mitunter können auch Eingangs- bzw. Orientierungspraktika vorausgesetzt werden. Prinzipiell sollte nach Bewältigung dieser nicht an allen Universitäten bestehenden Hürden ein Studienplatz garantiert sein.

Eine beträchtliche Anzahl von Universitäten verlangt jedoch eine Bewerbung ausländischer Studieninteressierter über das Portal www.uni-assist.de.

Man sendet diesem Dienstleister die Bewerbungsunterlagen postalisch zu, uni-assist.de überprüft diese und sendet sie entweder an die Bewerberin/den Bewerber zurück oder leitet sie an die Unis weiter, die dann über eine örtliche Zulassung der Bewerberin/des Bewerbers entscheiden. Die Bewerbung über dieses Online-Portal kostet für 75,00€, für jede zusätzliche Bewerbung im selben Semester werden weitere 30,00€ verrechnet. Die Liste der Universitäten, die ausschließlich Bewerbungen über uni-assist.de akzeptieren, findest du hier.

Es gelten jedoch trotz dieser Online-Bewerbung weiterhin die Bewerbungsfristen und Anforderungen der einzelnen Universitäten. Achtung: oftmals muss man sich sowohl bei uni-assist als auch bei der Universität direkt bewerben (z.B. TUM).

Bewerbung für lokal zulassungsbeschränkte Studiengänge

Wesentlich komplexer wird die Bewerbung für Studiengänge, die lokal beschränkt sind, d.h. für solche, die mehr Studieninteressierte anlocken, als die entsprechende Universität Studienplätze anbieten kann. Was also an einer Universität frei studierbar ist, könnte einige Kilometer weiter schon einer Zulassungsbeschränkung unterliegen. Bei diesen lokal bestimmten Zulassungsbeschränkungen zählt meistens die Maturanote. Ein kleineres Kontingent der N.C.-Studienplätze (Numerus Clausus) wird der Wartezeit entsprechend (= die Zeit, die jemand bereits auf einen Studienplatz in diesem Fach wartet), vergeben. Man muss sich also rechtzeitig bei den kompetenten Ämtern der Wunschuniversität informieren (meist: Studierendensekretariat, Studentenkanzlei) und die entsprechenden Unterlagen einreichen.

Eine Umrechnungstabelle Maturanote - Abiturnote ist hier zu finden. Die Tabelle soll nur als Orientierungshilfe dienen. Wir empfehlen, sich bei der Universität zu informieren, wie die Maturanote umgerechnet wird.

Wenn man dann eine Zulassung erhält, muss man sich fristgerecht an der Uni immatrikulieren, sonst verfällt die erworbene Zulassung! Dies kommt häufig vor, deshalb gibt es ein Nachrückverfahren, d.h., dass jene, die eine Zulassung nur knapp nicht erhalten haben, in diese frei gebliebenen Studienplätze nachrücken können.

Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge

Für bestimmte Studiengänge, wie derzeit Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie gelten bundesweite Zulassungsbeschränkungen, d.h., alle Studieninteressierten bewerben sich an einer zentralen Stelle. Die Studienplätze werden zweimal im Jahr über das Portal www.hochschulstart.de in einem höchstkomplexen Vergabesystem verteilt:

  • 30% der Studienplätze fallen an die besten Abiturientinnen und Abiturienten - dabei wird auch die TMS-Note (Test für Medizinische Studien) berücksichtigt
  • 10% an jene mit der längsten Wartezeit (diese soll ab dem Wintersemester 2021/22 abgeschafft werden)
  • 60% werden nach Vergaberichtlinien der einzelnen Universitäten verteilt.

Die Auswahlgrenze, also etwa der Notendurchschnitt, der für eine Zulassung notwendig ist, aber auch die notwendige Wartezeit und sonstige Kriterien ändern sich ständig im Wechselspiel zwischen Studienangebot und Studiennachfrage, weshalb es hier unmöglich ist, auch nur grobe Überblicke zu geben. Generell sollen jedoch zwei Elemente bedacht werden:

  • Eine Zulassung erfolgt nur für eine Hochschule, die von der Bewerberin/vom Bewerber genannt wurde. Es ist somit ausgeschlossen, dass eine Bewerberin/ein Bewerber einer Hochschule zugeteilt wird, die nicht ihrem/seinem Wunsch entspricht. Ein willkürliche Verteilung, wie immer wieder behauptet, findet nicht statt.
  • Studieninteressierte sollten vorab die „Auswahlgrenzen“, also die erforderliche Abiturnote für eine Zulassung und generell die Anzahl der Studieninteressierten an einer Universität prüfen. So könnte man an einer Universität, die man als erste Wahl angegeben hat, chancenlos sein, bei der Zweitwahl dagegen, hätte man sie an die erste Stelle gereiht, zum Zug gekommen sein.

Man sollte sich also das sehr informative und übersichtlich gehaltene Studienplatzvergabeportal genau und möglichst frühzeitig durchsehen.

Weitere Informationen zum Medizinstudium sind hier vefügbar.

Fristen

Allgemeine Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist der 15. Juli, für das Sommersemester der 15. Januar. Einzelne Universitäten und Fachhochschulen können davon abweichen!

Generell gilt, dass man seinen Antrag noch vor der Ausfertigung des Maturazeugnisses stellen kann!

Für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studienfächer gelten folgende Fristen:

  • Wintersemester:
    • Bewerbungsschluss für den Online-Antrag für Altabiturientinnen und Altabiturienten (BerwerberInnen, die ihr Abitur (Matura), Fachhochschulreife sowie vergleichbare Abschlüsse vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben): 31. Mai
    • Bewerbungsschluss für Neuabiturientinnen und Neuabiturienten (BewerberInnen, die zwischen 16. Januar und einschließlich 15. Juli ihre Matura ablegen müssen) : 15. Juli
  • Sommersemester: Bewerbungsschluss für alle BewerberInnen: 15. Januar