Wohnsitz

Wohnsitz in zwei EU-Staaten – Rechte, Pflichten und Sanktionen

Im Zuge der studentischen Mobilität wird immer wieder die Wohnsitzfrage gestellt. Bin ich am Studienort meldepflichtig? Was ist der Unterschied zwischen Domizil und Wohnsitz? Kann ich in zwei EU-Ländern gleichzeitig einen Hauptwohnsitz haben? 

Da die Rechtslage nicht bis ins letzte Detail geklärt ist und zudem die Praxis von der Theorie abweicht, sind die nachfolgenden Informationen mit Vorsicht und ohne Gewähr zu betrachten.

Zwei Hauptwohnsitze in zwei Ländern - geht das?

Theoretisch hat jede Person dort ihren Hauptwohnsitz, wo der Lebensmittelpunkt liegt. Im Zweifelsfall ist dies dort, wo man mindestens 183 Tage im Jahr lebt (also ein halbes Jahr + 1 Tag). Die Praxis in den jeweiligen Meldewesen der verschiedenen Staaten regelt die Sache jedoch anders. So muss man z.B. in Deutschland mindestens einen Hauptwohnsitz haben - einen Nebenwohnsitz kann man dort nur dann anmelden, wenn man bereits in einer anderen Stadt in Deutschland einen Hauptwohnsitz hat. In Österreich hingegen kann man einen Haupt- oder einen Nebenwohnsitz anmelden. 

Da Österreich diese Möglichkeit bietet, empfehlen wir eine Anmeldung des Nebenwohnsitzes. In einigen Fällen entscheiden sich Studierende trotzdem dafür, am Studienort einen weiteren Hauptwohnsitz anzumelden, da Vergünstigungen (z.B. Semesterticket) oder Förderungen (z.B. Mietbeihilfe) oft an den Hauptwohnsitz gekoppelt sind.

Der Gemeindenverband Südtirol bzw. die "Task Force EU-Recht" rät - auf Basis der theoretischen Rechtslage - tendenziell davon ab, mehrere Hauptwohnsitze anzumelden.

Jene Studierende, die zwei Hauptwohnsitze haben, tun dies "auf eigene Gefahr". Die betroffenen Studierenden müssen sich bewusst sein, dass sie durch eine jederzeit beschließbare Änderung der Melderegelung (oder wenn die betroffenen Staaten beginnen sollten, ihre meldeamtlichen Daten abzugleichen) ihren Wohnsitz in einem der beiden Länder verlieren könnten, mit allen verbundenen Folgen!

Achtung: bitte die Hinweise zur Meldepflicht in Deutschland und Österreich beachten!

Welche Nachteile hat die Wohnsitzabmeldung in Südtirol?

Bevor man seinen Wohnsitz in Südtirol abmeldet, sollte man bedenken, dass dadurch einige Rechte, die an den Wohnsitz gekoppelt sind, verloren gehen. Oft muss der Wohnsitz bereits eine bestimmte Zeit unmittelbar vor der Gesuchstellung in Südtirol gelegen sein:

Studienbeihilfe für Studierende außerhalb Südtirols: zum Zeitpunkt der Gesuchstellung min. 2 Jahre Wohnsitz in Südtirol

Studienbeihilfe für postuniversitäre Ausbildungen außerhalb Südtirols: (hier zählt nur mehr das Einkommen + Vermögen der Antragstellerin/des Antragstellers): zum Zeitpunkt der Gesuchstellung min. 2 Jahre Wohnsitz in Südtirol 

Leistungsstipendien für Studierende außerhalb Südtirols: der Hauptwohnsitz muss sich bei Einreichefrist des Leistungsstipendiums seit min. zwei Jahren in Südtirol befinden;

Wahlrecht: Wer den Wohnsitz in Südtirol abmeldet und sich nicht ins AIRE-Register einträgt, verliert das Wahlrecht für Landtags- und Gemeindewahlen.

Zudem verliert man bei einer Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland die italienische Krankenversicherung.

Der Stellungnahmen der Task Force EU-Recht und der Abteilung Örtliche Körperschaften ist folgendes zu entnehmen:

EU-BürgerInnen:

Italienische Staatsangehörige:

Zusammenfassend ist zu sagen: