Rückkauf der Studienjahre

ACHTUNG: Bezüglich Neuerungen und aktuellen Infos informieren Sie sich bitte bei den Patronaten wie ASGB, KVW etc.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des INPS/NISF verfügbar.

Was kann ich nachkaufen?

  • Die in Italien gesetzlich vorgesehene Studiendauer eines abgeschlossenen und anerkannten Studiums

  • Studiengänge von mindestens zwei bis drei Jahren

  • Forschungsdoktorate


Was kann ich nicht nachkaufen?

  • Zeiten, die bereits sozialversichert sind (Arbeitszeiten)

  • Studienzeit außerhalb der gesetzlichen Studiendauer


Wie bezahle ich den Nachkauf?

Der zu bezahlende Betrag kann in 120 zinslosen Monatsraten (also auf 10 Jahre aufgeteilt) beglichen werden. Weiters können die pro Jahr beglichenen Raten vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden (Steuerklärung).


Was bringt mir ein Nachkauf?

Der eingezahlte Betrag wirkt sich auf die Höhe der Rente aus.


Wann und wo stelle ich den Antrag?

Der Antrag kann jederzeit nach Abschluss des Studiums gestellt werden. Je später ich den Antrag stelle, desto teurer wird vermutlich der Nachkauf.

Der Antrag wird online auf dem Portal des INPS/NISF gestellt. Der Antrag kann über SPID, die elektronische Identitätskarte, die Bürgerkarte oder den INPS-Account gestellt werden. Hilfestellung beim Ausfüllen bieten die Patronate.

Wichtig: Der Antrag selbst verpflichtet noch nicht, den Nachkauf zu tätigen. Sobald man die Aufstellung mit dem einzuzahlenden Betrag von Seiten des NISF/INPS oder INPDAP erhält, kann man entscheiden, ob man den Nachkauf effektiv tätigt oder nicht.

Studientitelanerkennung zum Zweck des Rückkaufs der Studienjahre für die Rente

Mit dem DPR 189/2009 wurde die Möglichkeit geschaffen, ausländische Studientitel nur zum Zwecke des Nachkaufs der Studienjahre anzuerkennen. Hierfür muss die für den Antrag des Rückkaufs zuständige Stelle einen Antrag an das Bildungsministerium (MUR) stellen. Wir verfügen leider über keine Erfahrungswerte bzgl. Erfolgsaussichten bzw. Dauer der Prozedur.

Allgemeine Informationen zur Studientitelanerkennung und zur Gleichstellung sind hier verfügbar.