Rückkauf der Studienjahre

ACHTUNG

Bezüglich Neuerungen und aktuellen Infos informiere dich bitte bei den Patronaten wie ASGB, SGBCISL, KVW etc. Hier eine Liste.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des INPS/NISF verfügbar.

Was kann ich nachkaufen?

Was kann ich nicht nachkaufen?

Wie bezahle ich den Nachkauf?

Der zu bezahlende Betrag kann in 120 zinslosen Monatsraten (also auf 10 Jahre aufgeteilt) beglichen werden. Weiters können die pro Jahr beglichenen Raten vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden (Steuerklärung).

Was bringt mir ein Nachkauf?

Der eingezahlte Betrag wirkt sich auf die Höhe der Rente aus.

Wann und wo stelle ich den Antrag?

Der Antrag kann jederzeit nach Abschluss des Studiums gestellt werden. Je später ich den Antrag stelle, desto teurer wird vermutlich der Nachkauf. 

Der Antrag wird online auf dem Portal des INPS/NISF gestellt. Der Antrag kann über SPID, die elektronische Identitätskarte, die Bürgerkarte oder den INPS-Account gestellt werden. Hilfestellung beim Ausfüllen bieten die Patronate.

Wichtig: Der Antrag selbst verpflichtet noch nicht, den Nachkauf zu tätigen. Sobald man die Aufstellung mit dem einzuzahlenden Betrag von Seiten des NISF/INPS oder INPDAP erhält, kann man entscheiden, ob man den Nachkauf effektiv tätigt oder nicht.

Notwendige Dokumente zur Bestätigung der Studienjahre

1. Diplom, übersetzt und beglaubigt

2. Bescheinigung über die abgelegten Prüfungen, mit Übersetzung

3. Dokumentation zum Nachweis des Zwecks, für den die Anerkennung der Qualifikation beantragt wird

4. Rechtswerterklärung "Dichiarazione di valore" (für Abschlüsse aus EU-, EWR-/EFTA-Staaten und der Schweizerischen Eidgenossenschaft nicht erforderlich).