Die Autonome Provinz Bozen stellt Kostenrückvergütungen für Studierende mit Behinderung zur Verfügung. Anspruchsberechtigt sind Studierende, die eine Zivilinvalidität von min 74% aufweisen, zivilblind oder gehörlos sind.
Die Förderungen können zur Erlangung eines akademischen Grades an Universitäten und Fachhochschulen in Italien und Ländern des deutschen Kulturraums genutzt werden. Auch Auslandssemester und -aufenthalte werden gefördert, sofern die Inskription an der Ursprungsuniversität bestehen bleibt.
Einreichfristen für den Antrag auf Kostenrückvergütungen zu Gunsten von Studierenden mit Behinderung sind:
Zugangsvoraussetzungen:
Wohnsitz:
Altersgrenze:
Weitere Voraussetzungen:
Studiendauer:
Die Rückvergütungen können für folgende Zeiträume gewährt werden:
Studienerfolg:
Was kann vergütet werden?
Welche Leistungen genau vergütet werden, ist in den entsprechenden Artikeln der Verordnung nachzulesen. Die Studierenden müssen in Absprache mit den kompetenten Stellen entscheiden, welche Art von Dienst sie in welchem Ausmaß benötigen.
Betreuungs- und Begleitdienst (Art. 11)
Vergütung der Transportkosten (Art. 12)
Vergütung der Kosten für den Ankauf von studienrelevanten Hilfsmitteln (Art. 13)
Vergütung der Kosten für andere, zur Beseitigung von Barrieren in der Hochschulbildung geeignete Dienstleitungen (Art. 14)
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Informationen und der Antrag sind auf der Homepage der Abteilung Bildungsförderung verfügbar.