Einzelnostrifizierung
Die akademische Anerkennung ausländischer Studientitel erfolgt in den meisten Fällen über das Verfahren der Einzelnostrifizierung. Davon ausgenommen sind lediglich jene Studiengänge österreichischer öffentlicher Universitäten, die im Notenwechsel verhandelt wurden.
Für die Einzelnostrifizierung sind die Universitäten zuständig. Nach dem Studienabschluss sucht man sich eine italienische Universität, die einen Studiengang mit einem möglichst ähnlichen Studienplan anbietet. Nach der Antragstellung bewertet der Fakultäts- oder Studiengangsrat die Gleichwertigkeit. Das ganze Studium wird nur selten anerkannt. Bei einer Teilanerkennung muss man sich an der Universität einschreiben und dann einzelne Prüfungen nachholen.
Da das Verfahren in letzterem Fall langwierig und teuer werden kann, sollte man sich überlegen, ob man wirklich einen in Italien vollwertig anerkannten Studientitel braucht oder ob eine Gleichstellung eine Alternative darstellt. Beispielsweise ist bei einer Teilnahme an Staatsprüfungen, die zu einer Eintragung in eine Berufskammer befähigen, ein vollwertig anerkannter Studientitel Voraussetzung. Die Staatsprüfung (und damit auch die Einzelnostrifizierung) können aber eventuell durch eine Berufstitelanerkennung umgangen werden.
Auch an der Freien Universität Bozen ist die Einzelnostrifizierung möglich, allerdings nur bei jenen Studien, die an der Universität angeboten werden. Einen Überblick über das gesamte Verfahren und die notwendigen Unterlagen, findest du hier.
Vorgangsweise:
1) In der Datenbank des italienischen Bildungsministeriums http://www.universitaly.it/index.php/cercacorsi/universita nachschauen, an welchen italienischen Universitäten das gleiche bzw. ein ähnliches Studium angeboten wird.
2) Universität aussuchen
3) Übersetzung aller einzelnen Prüfungen
4) Warten
5) Ablegen der verlangten Zusatzprüfungen