Wohnen

Heim oder Wohngemeinschaft?

Zuerst solltest du dir überlegen, ob du in einem Studierendenwohnheim oder in einer Wohnung untergebracht sein willst. In Österreich gibt es relativ viele Studierendenwohnheime und diese sind in der Regel etwas billiger als das Leben in Wohngemeinschaften. Auch ist es am Studienbeginn oft angenehm, da einem im Wohnheim einige Dinge abgenommen werden. In einer Wohnung hat man zwar mehr Aufwand und mehr Bürokratie zu erledigen, andererseits aber dafür auch eine größere Freiheit und mehr Selbstverantwortung.

Üblicherweise quartiert man sich bei Heimen jeweils für ein Jahr ein. Manche Heime vergeben die Plätze nur für die Dauer des akademischen Jahres, man kann sich also die Mieten für die Sommermonate sparen. Bei manchen Heimen muss man sich bis zum 30. April für das kommende Studienjahr bewerben, bei anderen wiederum werden die Bewerbungen laufend entgegengenommen - wobei oft, aber nicht immer der Zeitpunkt des Ansuchens ausschlaggebend ist. Deshalb kann man sich schon im Winter nach einem Heimplatz umsehen. Man kann sich durchaus bei mehreren Heimen bewerben (Bearbeitungspauschale ca. 20 Euro) und kann, falls man im Sommer einen Heimplatz zugeteilt bekommt, diesen immer noch ablehnen. Es gibt zudem einige Heime, die reservierte Plätze für SüdtirolerInnen haben.

Wer eine Wohnung oder ein WG-Zimmer sucht, sollte dies bald nach der Matura angehen, da man so noch genügend Zeit hat, sich mehrere Wohnungen anzuschauen. Je nach Stadt ist das Angebot unterschiedlich groß, die Preise starten je nach Größe und Lage ab ca. 300 Euro pro Kopf und Monat. Es gilt immer zu beachten, ob die Betriebs- und Nebenspesen (wie Strom, Gas, Internet, Gebühren, etc.) im Preis enthalten sind oder nicht. Eine Kaution von 2-3 Monatsmieten entspricht dem allgemeinen Standard. Neben den Anschlagtafeln auf der Uni und Zeitungsinseraten, sind vor allem die Online-Wohnungsbörsen zu empfehlen. Makler sollten nur in Ausnahmefällen zu Rate gezogen werden, da bei ihnen in der Regel eine Provision von 2-3 Monatsmieten fällig wird.

Es besteht die Möglichkeit, bei der Wohnungssuche in Wien, Salzburg oder Innsbruck, unsere jeweilige Außenstelle als Stützpunkt zu benutzen. Mitglieder können dort einige Tage lang gratis übernachten! Weitere Informationen zu den Übernachtungsgelegenheiten erteilen die Außenstellen.

Meldepflicht

Wer nach Österreich zieht, muss den Wohnsitz innerhalb von drei Tagen ab dem Einzug bei der zuständigen Stelle anmelden. Außerdem ist es Pflicht, eine Wohnsitzänderung (gilt für Haupt- und Nebenwohnsitz) beim zuständigen Meldeamt zu melden. Zusätzlich dazu sollten alle Studierende (insofern sie sich länger als drei Monate in Österreich aufhalten, jedenfalls spätestens nach vier Monaten) eine EWR-Anmeldebescheinigung beantragen. Dafür muss eine Reihe an Dokumenten wie etwa die Identitätskarte, die Inskriptionsbestätigung, der Europäische Krankenversicherungsnachweis, ein Existenzmittelnachweis in Form einer Eigenerklärung der unterstützenden Bezugspersonen (ohne verpflichtende Angabe konkreter Beträge) im entsprechenden Amt eingereicht werden.

Bei Nichterfüllung dieser bürokratischen Vorgaben können mitunter Geldstrafen geltend gemacht werden!

Weitere Infos zum Thema Wohnsitz sind hier verfügbar.