Teilnahme an öffentlichen Wettbewerben - Art. 38

Anerkennung zum Zweck der Teilnahme an einem Wettbewerb (Art. 38 Lgs.D. 165/2001)

Bei der Artikel 38-„Anerkennung“ handelt es sich um eine Gleichstellung des Studientitels zum Zwecke der Teilnahme an einem öffentlichen Wettbewerb (Art. 38 Lgs.D. 165/2001).

Um für eine solche Form der Gleichstellung anzusuchen, muss der entsprechende Wettbewerb, für den man die Gleichstellung ansucht, ausgeschrieben sein. Bei Teilnahme an der Ausschreibung muss zeitgleich die Gleichstellung beantrag werden, wofür es ein vorgedrucktes Formular gibt. Das Ansuchen wird beim italienischen Ministerratspräsidium (Presidenza del Consiglio dei Ministri) in Rom eingereicht. Gleichzeitig muss der Antrag auch beim italienischen Bildungsministerium (Ministero dell'università e della ricerca) eingereicht werden, das ein verpflichtendes Guachten für das Präsidium erstellt. Dabei kann eine "dichiarazione di valore" (DV) gefordert werden. Es kann auch sein, dass man ohne DV die Unterlagen einreichen kann.

Der Antrag kostet nichts (abgesehen von den Stempelmarken), bei positiver Begutachtung gilt die Gleichstellung jedoch ausschließlich für den spezifischen Wettbewerb.

Sollte man den Wettbewerb gewinnen, so darf die Stelle erst dann angetreten werden, wenn die Gleichstellung erfolgt (Auflösung des Vorbehalts). Allerdings muss die Kommission die Erteilung der Gleichstellung abwarten!

Weitere Informationen zum Ablauf und den notwendigen Unterlagen sind hier zu finden.

Ablauf: