Berufstitelanerkennung

Um einen reglementierten Beruf ausüben zu können, muss man die durch den Gesetzgeber festgelegte Qualifikation erworben haben. Die Qualifikation kann man beispielsweise durch das Bestehen einer Staatsprüfung, das Erwerben eines bestimmten Abschlusses oder die Eintragung in einer Berufsorganisation erwerben.

Die Reglementierung von Berufen in der EU ist nicht einheitlich, es kann also sein, dass ein Beruf in einem Land reglementiert ist und in einem anderen nicht. Eine Übersicht über alle reglementierten Berufe in der EU bietet die unten verlinkte Datenbank.

In Italien ist der Zugang zu den reglementierten Berufen meistens über eine Staatsprüfung geregelt.

Für im Ausland erworbene berufliche Qualifikationen ist eine Anerkennung erforderlich. Absolvierte Studien und berufliche Ausbildungen, welche zur Ausübung eines Berufs eine Befähigung vorsehen, werden aufgrund von EU-Richtlinien bei den dafür zuständigen Ministerien anerkannt.

Diese Prozedur gilt für alle reglementierten Berufe, also solche, für die der Eintrag in die zuständige Berufskammer oder in ein Verzeichnis erforderlich ist.

Datenbank der in der EU reglementierten Berufe

Reglementierte Berufe in Italien und die für die Anerkennung zuständigen Ministerien

Weitere Informationen

Studieninformation Südtirol

Centro di assistenza per il riconoscimento delle qualifiche professionali (Dipartimento per le Politiche Europee della Presidenza del Consiglio dei Ministri)