Titelführung in Südtirol

Immer wieder stehen Südtiroler NeuakademikerInnen, vornehmlich jene, die in Österreich studiert haben, vor der Frage, welchen akademischen Grad sie nun führen dürfen bzw. müssen.

Laut italienischer Gesetzeslage, die auf das königliche Dekret 1269/38 zurückgeht, bekommen jene den akademischen Grad eines „dottore“ bzw. „dottoressa“ verliehen, die an einer italienischen Universität eine „laurea“ erzielt haben.

Das Ministerialdekret 270/2004, Art. 13, Komma 7 passte schließlich die Berechtigung zur Titelführung in Italien an die Bologna-Hochschulreform an. Der entsprechende Passus lautet:

„A coloro che hanno conseguito, in base agli ordinamenti didattici di cui al comma 1, la laurea, la laurea magistrale o specialistica e il dottorato di ricerca, competono, rispettivamente, le qualifiche accademiche di dottore, dottore magistrale e dottore di ricerca. La qualifica di dottore magistrale compete, altresì a coloro i quali hanno conseguito la laurea secondo gli ordinamenti didattici previdenti al decreto ministeriale 3 novembre 1999, n. 509.“

Folgende Titelführung ist demnach vorgesehen:

  • Laurea triennale (Bachelor) / Dottore/Dottoressa (Dott./Dott.ssa)
  • Laurea magistrale (Master) / Dottore magistrale /Dottoressa magistrale (Dott. Mag./Dott.ssa Mag.)
  • Dottorato di ricerca (PhD) / Dottore di ricerca/Dottore di ricerca (Dott. Ric./Dott.ssa Ric.)

In der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol wird der akademische Grad allerdings gerne auf Deutsch und nicht auf Italienisch geführt. Dabei wird die italienische Bezeichnung "Dottoressa" bzw. "Dottore" gerne mit "Doktorin" bzw. "Doktor" übersetzt, obwohl es sich beim abgeschlossenen Studium nicht um ein Doktorat im eigentlichen Sinne, sondern um ein Master- bzw. Bachelorstudium handelt. Es handelt sich hierbei also um eine „freie Titelübersetzung“, die akademisch nicht korrekt ist, weswegen dieser spezifische akademische Grad auch als „Brennerdoktor“ bezeichnet wird. Es sind zwar keine Fälle bekannt, bei der diese Form der eigenmächtigen akademischen Graderhöhung in Italien zu rechtlichen Konsequenzen geführt hätte, eine offizielle (falsche) Titelführung im Ausland kann aber problematisch werden (Titelanmaßung).

Unlängst wurde im Südtiroler Landtag ein Beschlussantrag der Grünen Fraktion behandelt, der einen korrekten Umgang mit akademischen Graden in Südtirol anmahnt und entsprechende Sensibilisierungskampagnen vorsieht. Durch den Landtag wurde dabei der Beschluss gefasst, einerseits die einschlägige Rechtslage akademischer Titelführung in Zusammenarbeit mit den Landesrechtsamt und der Universität Bozen abzuklären und andererseits ein klares Rundschreiben an diverse Institutionen, mit Informationen zur Titelführung zu verfassen und zu verbreiten. Es bleibt allerdings offen, ob dadurch tatsächlich ein neues „Titelbewusstsein“ in Südtirol entsteht.

Das Tragen eines akademischen Titels ist aus Sicht der sh.asus zwar nicht der Hauptgrund, ein Studium aufzunehmen respektive abzuschließen, dennoch verweist der akademische Grad auf eine erbrachte Leistung und sollte mit „Würde“ getragen werden ̶ das in Südtirol grassierende DoktorInnenfieber ist der sh.asus auf alle Fälle aber peinlich.