Studienbeihilfen für postuniversitäre Ausbildungen

Die Provinz Bozen vergibt Studienbeihilfen für folgende postuniversitäre Ausbildungen:

    • Universitäre Ausbildungen des dritten Zyklus oder Spezialisierungskurse

    • Verpflichtende Ausbildungs- und Berufspraktika zur Erlangung einer Berufsbefähigung

    • Forschungsdoktorate (PhD)

    • Universitäre Ausbildung zur Erlangung der Lehrbefähigung an der Freien Universiät Bozen

Fristen für die Antragstellung

Bezugszeitraum: 1. Oktober 2021 bis 30. September 2022

Zeitraum für die Gesuchstellung: 15. Januar 2022 bis 30. September 2022

Zwischentermin: 30. April 2022

Endtermin: 30. September 2022

Das Antragsformular und weitere wichtige Informationen sind auf der Homepage der Abteilung Bildungsförderung abrufbar.

Zugangsvoraussetzungen

Staatsbürgerschaft und Wohnsitz:

  • Universität in Südtirol:

    • EU-BürgerInnen,

    • Nicht-EU-BürgerInnen mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung und Personen, denen Flüchtlingsstatuts bzw. subsidiärer Schutz zuerkannt wurde,

    • Nicht-EU-BürgerInnen mit einem anderen Aufenthaltstitel, deren Wohnsitz sich bei Antragstellung seit min. 1 Jahr in Südtirol befindet.

  • Universität außerhalb Südtirols: alle Personen, deren Wohnsitz sich bei Antragstellung seit min. 2 Jahren in Südtirol befindet und die alle weiteren Voraussetzungen erfüllen

Weitere Voraussetzungen:

  • für die meisten Ausbildungen: mindestens vierjähriges Hochschulstudium und Erwerb des entsprechenden akademischen Grades

  • die Ausbildung muss innerhalb von sechs Jahren nach Abschluss des ersten Hochschulstudiums des zweiten Zyklus begonnen werden

  • die/der Studierende darf noch keine Ausbildung derselben Art abgeschlossen haben

Neu: die Ausbildung kann auch teilweise als Fernstudium absolviert werden (wegen eines Gesundheitsnotandes).

Detaillierte Informationen zu den Vergabekriterien der einzelnen Ausbildungen sind in der Wettbewerbsausschreibung und der Verordnung verfügbar.