Studienbeihilfen für postuniversitäre Ausbildungen
Die Provinz Bozen vergibt Studienbeihilfen für folgende postuniversitäre Ausbildungen:
Universitäre Ausbildungen des dritten Zyklus oder Spezialisierungskurse
Verpflichtende Ausbildungs- und Berufspraktika zur Erlangung einer Berufsbefähigung
Forschungsdoktorate (PhD)
Universitäre Ausbildung zur Erlangung der Lehrbefähigung an der Freien Universiät Bozen
Fristen für die Antragstellung
Bezugszeitraum: 1. Oktober 2021 bis 30. September 2022
Zeitraum für die Gesuchstellung: 15. Januar 2022 bis 30. September 2022
Zwischentermin: 30. April 2022
Endtermin: 30. September 2022
Das Antragsformular und weitere wichtige Informationen sind auf der Homepage der Abteilung Bildungsförderung abrufbar.
Zugangsvoraussetzungen
Staatsbürgerschaft und Wohnsitz:
Universität in Südtirol:
EU-BürgerInnen,
Nicht-EU-BürgerInnen mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung und Personen, denen Flüchtlingsstatuts bzw. subsidiärer Schutz zuerkannt wurde,
Nicht-EU-BürgerInnen mit einem anderen Aufenthaltstitel, deren Wohnsitz sich bei Antragstellung seit min. 1 Jahr in Südtirol befindet.
Universität außerhalb Südtirols: alle Personen, deren Wohnsitz sich bei Antragstellung seit min. 2 Jahren in Südtirol befindet und die alle weiteren Voraussetzungen erfüllen
Weitere Voraussetzungen:
für die meisten Ausbildungen: mindestens vierjähriges Hochschulstudium und Erwerb des entsprechenden akademischen Grades
die Ausbildung muss innerhalb von sechs Jahren nach Abschluss des ersten Hochschulstudiums des zweiten Zyklus begonnen werden
die/der Studierende darf noch keine Ausbildung derselben Art abgeschlossen haben
Neu: die Ausbildung kann auch teilweise als Fernstudium absolviert werden (wegen eines Gesundheitsnotandes).
Detaillierte Informationen zu den Vergabekriterien der einzelnen Ausbildungen sind in der Wettbewerbsausschreibung und der Verordnung verfügbar.