Teilrückerstattung der Studiengebühren
Fristen
Antragstellung bis 31. Juli 2024, 12:00 Uhr
Veröffentlichung Zuweisung/Ablehnung: voraussichtlich im Oktober/November
Auszahlung: voraussichtlich im November
Studierende, die eine Studienbeihilfe der Autonomen Provinz Bozen erhalten haben, können um eine Teilrückerstattung der Studiengebühren ansuchen.
Erstattet werden bis zu 80% der Studiengebühren werden bis zu einem Maximalbetrag von 3.000 Euro. Studiengebühren unter 300 Euro (nach der Berechnung der 80%) werden nicht erstattet. Die Teilrückerstattung ist für Studierende möglich, die an einer Hochschule in den Ländern auf der untenstehenden Liste eingeschrieben sind.
Die Studierenden müssen sich im Vorfeld bei der Universität oder Hochschule informieren, ob es eine Möglichkeit gibt, von den Studiengebühren befreit zu werden, die Studiengebühren zu reduzieren oder komplett erstattet zu bekommen. Falls diese Möglichkeiten nicht oder nur zum Teil gewährt wurden, kann die Teilrückerstattung beantragt werden. In Italien ist eine Reduzierung der Studiengebühren an den öffentlichen Universitäten (und auch an einigen privaten) mit der ISEEU-Erklärung möglich.
Falls keine Rückerstattung oder Vergünstigung vonseiten der Hochschule möglich ist, sollte man sich dies schriftlich bestätigen lassen (bei Hochschulen im Ausland).
Achtung: falls die Studiengebühren bereits bei der Steuererklärung abgeschrieben wurden, ist es nicht möglich, die Teilrückerstattung zu beantragen.
Für Studierende in Südtirol:
Studierende der Freien Universität Bozen und des Konservatoriums "Claudio Monteverdi" müssen KEINEN Online-Antrag ausfüllen und bekommen die Studiengebühren automatisch erstattet, sofern sie Gewinner*innen der (außer)ordentlichen Studienbeihilfe sind!
Studierende der Claudiana und der PTH müssen den Antrag ausfüllen!
Notwendige Dokumente
Dem Online-Antrag müssen die Zahlungsbelege/Dokumente beigefügt werden, die die Ausgabe belegen:
Bescheinigung der Universität mit der Angabe der geschuldeten Studiengebühren (nur bei Universitäten im Ausland);
Zahlungsbestätigungen über die gezahlten Studiengebühren;
Bescheinigung der Universität über eine eventuelle Reduzierung der geschuldeten Studiengebühren (nur bei Universitäten im Ausland);
Gutschriften, falls die Universität oder andere zuständige Einrichtung einen Teil der Studiengebühren rückerstatten.
Erstattet werden z. B effektive Studiengebühren, Gebühren für Abschlussprüfungen, Immatrikulationsgebühren.
Nicht erstattet werden andere Kosten, wie beispielsweise Stempelgebühren, eventuelle Straf- oder Zusatzgebühren, Zinsen für verspätete Zahlungen, erhöhte Beträge, die wegen nicht ordnungsgemäßer Einzahlung der Studiengebühren anfallen, Kosten für Versicherungen, Semestertickets, Beiträge (ÖH-Beitrag, Sozial-, Sachmittel- und Studentenwerksbeiträge).
ISEE/ISEEU-Erklärung
Die ISEE-Erklärung bzw. ISEEU (U für università) soll Aufschluss über die finanzielle Situation der Familie der/des Studierenden geben. Anhand des Einkommens und Vermögens wird ein ISEE-Wert ermittelt, dieser wiederum ist ausschlaggebend für die Höhe der zu entrichtenden Studiengebühren.
Nur Studierende an staatlichen italienischen Universitäten benötigen die ISEEU. Studierende an italienischen Privatuniversitäten müssen sich dort jeweils informieren, ob es eine Möglichkeit der Reduzierung der Studiengebühren gibt.
Die ISEE-Erklärung kann bei allen CAAF (Patronate, z.B. ASGB, KVW, CGIL etc.) gratis ausgefüllt werden. Wer die ISEE-Erklärung nicht macht, zahlt an der Universität automatisch den Höchstsatz an Studiengebühren.
Damit die Universität die Studiengebühren auf die ISEE-Erklärung zugreifen kann, muss der/die Studierende ihr meist die Berechtigung dazu geben. Das geschieht über das Online-Portal der Universität (Area riservata, ESSE3). Dafür gibt es Fristen, die von Universität zu Universität variieren. Deshalb sollte man die ISEE-Erklärung frühzeitig machen und sich über die Einreichfrist an der jeweiligen Universität informieren.