Studieren in Österreich
Eine Besonderheit des Studiums in Österreich ist, dass man sich in beliebig viele Studienrichtungen einschreiben kann!
Manchmal wird man in Österreich noch mit dem Begriff der Semesterwochenstunden konfrontiert. Diese bezeichne(te)n, wie viele Stunden pro Woche eine Lehrveranstaltung ein Semester lang dauert (z.B. 2 SWS bedeuten, dass die LV zweimal pro Woche stattfindet). Mittlerweile setzt sich jedoch auch hier der Begriff der ECTS-Punkte durch.
Fachhochschulen
Ein eigenes Kapitel sind die Fachhochschulen. Sie nehmen in Österreich und Deutschland einen Sonderstatus ein: sie verfügen meist über relativ wenige Bachelor- und Masterstudiengänge und bilden eher berufsspezifisch und praxisorientiert aus. Der Unterricht findet meist „schulmäßig“ in kleinen Gruppen und den ganzen Tag über statt. In der Regel ist der Besuch von Fachhochschulen meist für jene empfehlenswert, die schon genau wissen, welchen Beruf sie hinterher ausüben wollen.
Studiengebühren
In Österreich wird seit Jahren um die Studiengebührenregelung gestritten. Derzeit zahlen ordentliche Studierende lediglich den ÖH-Beitrag von 21,20 Euro pro Semester (Stand: WS 2022/23). Ordentliche Studierende mit der Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates zahlen einen Studienbeitrag von 363,36 Euro pro Semester, wenn sie die vorgesehene Studienzeit um mehr als zwei Semester überschreiten. Auch hier gibt es unter bestimmten Voraussetzungen, die Möglichkeit sich befreien zu lassen. Ordentliche Studierende aus Drittstaaten, die über eine Aufenthaltsberechtigung für Studierende verfügen, müssen einen Studienbeitrag von 726,72 Euro pro Semester zahlen.
An Fachhochschulen hingegen müssen meistens Studiengebühren bezahlt werden, die Regel sind hier ebenfalls 370 Euro pro Semester. Bei speziellen Hochschulen und Privatuniversitäten können die Gebühren auch deutlich höher liegen!
UG-Novelle 2021
Mit der Novelle des Universitätsgesetzes wurden einige Neuerungen eingeführt:
Mindeststudienerfolg bei Bachelor- und Diplomstudien: Studierende, die sich ab dem akademischen Jahr 2022/23 in ein Bachelor- oder Diplomstudium einschreiben, müssen in den ersten vier Semestern einen Studienerfolg von mindestens 16 ECTS erbringen, um das Studium fortzusetzen. Diese ECTS können im Wintersemester bis zum 31. Oktober und im Sommersemester bis zum 31. März erbracht werden. Ausschlaggebend für die Berechnung ist der Zeitpunkt der Absolvierung der Leistung. Falls die geforderten ECTS nicht erbracht werden, kann das Studium nicht fortgesetzt werden. Eine neuerliche Zulassung zu diesem Studium an derselben Universität oder Fachhochschule ist nach zwei Jahren möglich.
Kombination von Master- und Doktoratsstudium: Universitäten können ein kombiniertes Master- und Doktoratsstudium anbieten.
Änderung der Zulassungsfristen/Entfall Nachfrist: das Wintersemester beginnt nun an allen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen am 1. Oktober, das Sommersemester am 1. März; auch das Semesterende ist einheitlich (30. September bzw. 28. oder 29. Februar). Die bisherige Nachfrist (bis 30. November bzw. bis 30. April) entfällt damit. Die Zulassung für ein Studium muss bis zum 5. September (Wintersemester) bzw. bis 5. Februar (Sommersemester) vorliegen.
Bezahlung ÖH-/Studienbeitrag: Für die ordentliche Meldung der Fortsetzung des Studiums muss der ÖH- bzw. Studienbeitrag künftig für das Wintersemester bis zum 31. Oktober und für das Sommersemester bis zum 31. März bezahlt werden.
ECTS-Gerechtigkeit: die Änderungen in der UG-Novelle sollen eine noch stärkere Verbindlichkeit für die Hochschulen bei der Ausweisung des Arbeitsaufwandes gewährleisten.
Alle Neuerungen sowie ausführliche Informationen zur Novelle sind auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung zu finden.